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Stadt- und Land-Kurier Otterbach-Otterberg
Ausgabe 45/2025
Klimaschutznewsletter
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Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Photovoltaik: Was tun mit meiner Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet?

(VZ-RLP / 28.10.2025) Im 21. Betriebsjahr endet für alle Photovoltaik-Anlagen die Fördervergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz jeweils zum Ende des Kalenderjahres. Der Netzbetreiber muss den Strom jedoch auch von Anlagen abnehmen, die älter als 20 Jahre sind, und eine entsprechende Vergütung bezahlen. Diese hängt vom Börsenstrompreis ab und beträgt etwa 3 bis 6 Cent pro Kilowattstunde. Wird nach dem Ende der EEG-Förderung nichts an der Photovoltaik-Anlage verändert, erhalten Sie diese Anschlussvergütung automatisch - abzüglich einer Pauschale für die Vermarktung des Stroms.

In vielen Fällen ist es aber sinnvoll, die alte Anlage auf Eigenverbrauch umzustellen und nur den überschüssigen Solarstrom ins Netz einzuspeisen. Denn für jede erzeugte Kilowattstunde, die im Haushalt verbraucht wird, muss weniger teurer Strom aus dem Stromnetz bezogen werden.

Die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale informieren kostenlos und unabhängig zu den Möglichkeiten rund um das Thema Photovoltaik.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Der Energieberater hat am Mittwoch, dem 26. November, Sprechstunde: Am Vormittag in der Verbraucherberatungsstelle Kaiserslautern in der Fackelstraße 22 und am Nachmittag im Referat Umweltschutz, Rathaus Nord, Lauterstraße 2. Anmeldung unter Tel. 0631 92881 oder 365 1150.

Energietelefon der Verbraucherzentrale: 0800 / 60 75 600 (kostenfrei) montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.

VZ-RLP