Die Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Hirschhorn werden hiermit zu einer am Donnerstag, 7. Dez. 2023 um 19 Uhr
in der Gaststätte des TuS Hirschhorn
stattfindenden Genossenschaftsversammlung eingeladen.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Nichterstellung des Jagdkatasters durch die Ortsgemeinde ( wurde am 17.9.2018 als Vereinbarung zwischen OG Hirschhorn und der Jagdgenossenschaft an die VG Otterbach-Otterberg übertragen ) |
| 3. | Informationen |
Eigentümer von bejagbaren Grundflächen des gemeinenschaftlichen Jagdbezirkes sind stimmberechtigt. Jagdgenossen deren persönliches Erscheinen nicht möglich ist, können sich durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Bei dem Vertreter muss es sich um den Ehegatten, einen Verwandten in gerader Linie, eine ständig im Dienst des Vertretenen beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden volljährigen Jagdgenossen handeln. Mehr als 3 Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.
Das Jagdkataster kann nicht eingesehen werden, da auf keine aktualisierten Unterlagen zurückgegriffen werden kann.
Die Jagdgenossen werden darauf hingeiesen, dass die Genossenschaftsversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden und der durch sie vertretenen Grundflächen beschlußfähig ist.