Die Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Hirschhorn werden hiermit zu einer am Donnerstag, den 20. Februar 2025 um 19 Uhr in der Gaststätte des TuS Hirschhorn stattfindenten Genossenschaftsversammlung eingeladen.
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Jagdpachtverlängerung des Jagdreviers Hirschhorn |
| 3. | Rechenschaftsbericht und Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2024/25 |
| 4. | – vorsorglich – Erteilung der Entlastung des Vorstandes |
| 5. | Beratung des Haushaltsplanes mit Haushaltssatzung für das Geschäftsjahr 2025/2026 |
| 6. | Informationen |
Eigentümer von bejagbaren Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes sind stimmberechtigt. Jagdgenossen deren persönliches Erscheinen nicht möglich ist, können sich durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Bei dem Vertreter muss es sich um Ehegatten, einen Verwandten in gerader Linie, eine ständig im Dienst des Vertretenen beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden volljährigen Jagdgenossen handeln. Mehr als 3 Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.
Das Jagdkataster kann in der Zeit vom 17. – 20.2.2025 nach telefonischer Vereinbarung (+49 162 4214142) beim Jagdvorstand eingesehen werden.
Die Jagdgenossen werden darauf hingewiesen, dass die Genossenschaftsversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden und der durch sie vertretenen Grundflächen beschlußfähig ist.