Die Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Hirschhorn werden hiermit zu einer am Donnerstag, 28. März 2024 um 19 Uhr 30 in der Gaststätte des TuS Hirschhorn stattfindenden Genossenschaftsversammlung eingeladen.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Wahl eines Schriftführers und einem Kassierer |
| 3. | Jagdpachtverlängerung des Jagdreviers Hirschhorn |
| 4. | Rechenschaftsbericht und Jahresrechnung für das Geschäftsjashr 2023/24 |
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| – vorsorglich – Erteilung der Entlastung des Vorstandes |
| 5. | Beratung des Haushaltsplanes mit Haushaltssatzung für das Geschäftsjahr 2024/2025 |
| 6. | Informationen |
Eigentümer von bejagbaren Grundflächen des gemeinenschaftlichen Jagdbezirkes sind stimmberechtigt. Jagdgenossen deren persönliches Erscheinen nicht möglich ist, können sich durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Bei dem Vertreter muss es sich um den Ehegatten, einen Verwandten in gerader Linie, eine ständig im Dienst des Vertretenen beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden volljährigen Jagdgenossen handeln. Mehr als 3 Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.
Das Jagdkataster kann in der Zeit vom 18.-22.3.2024 nach telefonischer Terminvereinbarung ( 0162 4214142 ) beim Jagdvorstand, eingesehen werden.
Die Jagdgenossen werden darauf hingewiesen, dass die Genossenschaftsversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden und der durch sie vertretenen Grundflächen beschlußfähig ist.