Urnenrasengräber müssen während der Mähsaison frei von Grabschmuck sein
Laut Friedhofssatzung der Gemeinde Erzenhausen dürfen sowohl Urnenrasengräber als auch die Urnenstelen nur zwei Monate nach der Bestattung mit Grabschmuck belegt werden.
Deshalb bitten wir die betreffenden Angehörigen insbesondere den Grabschmuck der Urnenrasengräber zu entfernen um die Mäharbeiten zu erleichtern.