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Verbandsgemeinde Weilerbach aktuell
Ausgabe 19/2025
Nichtamtlicher Teil VG - 185 breit
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Pfalzwerke-Gruppe

Neue gesetzliche Vorgaben für Stromkundinnen und -Kunden ab 6. Juni 2025

Eine wichtige gesetzliche Änderung für alle Stromkundinnen und -kunden tritt ab dem 6. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind rückwirkende An- oder Abmeldungen von Stromverträgen gesetzlich nicht mehr erlaubt. Wer zum

Beispiel umzieht, muss die Ab-/Anmeldung künftig rechtzeitig im Voraus vornehmen.

Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur sollen dafür sorgen, dass Prozesse zwischen Versorgern sowie Netzbetreibern und anderen Marktpartnern deutlich schneller und einheitlicher ablaufen.

Das bedeutet:

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Melden Sie Ihren Auszug sowie Einzug mindestens 14 Tage im Voraus an ihren Stromanbieter

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Übermitteln Sie den Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe – per E-Mail, telefonisch oder über ein Kundenportal.

Sollten Sie die Fristen nicht einhalten, bleibt Ihre Stromversorgung über die Grundversorgung durchgehend gesichert.

Weitere Informationen: www.pfalzwerke.de