Wir laden alle Mitglieder unseres Vereins zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung ein. Diese findet am Freitag, 12. Juni 2026, ab 20.00 Uhr im Sportheim statt.
Die Mitgliederversammlung wird auf die Entwicklungen und Tätigkeiten des Vereins seit der letzten Versammlung zurückblicken.
| Tagesordnung | ||
| 1. | Begrüßung | |
| 2. | Totengedenken | |
| 3. | Berichte des Gesamtvorstandes | |
| 4. | Kassenbericht | |
| 5. | Bericht der Kassenprüfer | |
| 6. | Entlastung des Gesamtvorstandes | |
| 7. | Genehmigung der Aufwendungen für die Terrassenüberdachung | |
| 8. | Bildung weiterer finanzieller Rücklagen für die Sanierung des Kunstrasenplatzes | |
| 9. | Beschluss über die Änderung der Beitragsordnung | |
| 10. | Beschluss über Änderungen der Vereinssatzung | |
| a) | § 4 Verbandszugehörigkeit (hier: Änderung in Satz 2) Bisher: Der Verein ist Mitglied des Sportbundes Pfalz im Landessportbund Rheinland-Pfalz. Weiterhin ist er für den Fußballsport Mitglied im Südwestdeutschen Fußballverband und mit dem Show- und Gardetanz im Bund Deutscher Karneval mit der Vereinigung Badisch-pfälzischer Karnevalvereine. Vorschlag: Der Verein ist Mitglied des Sportbundes Pfalz im Landessportbund Rheinland-Pfalz. Weiterhin ist er für den Fußballsport Mitglied im Südwestdeutschen Fußballverband. | |
| b) | § 6 Beendigung der Mitgliedschaft (hier: Änderung in Absatz 2 Satz 2) Bisher: Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zulässig. Vorschlag: Der Austritt ist nur zum 30. Juni oder zum 31. Dezember eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zulässig. | |
| c) | § 8 Straf- und Ordnungsmaßnahmen (hier: Änderung in Absatz 1 Satz 1) Bisher: Ein Mitglied kann aus wichtigem Grund aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vorschlag: Ein Mitglied kann aus wichtigem Grund nach vorheriger Anhörung aus dem Verein ausgeschlossen werden. | |
| d) | § 18 Datenschutz (hier: Streichung Benennung EDV-Programm in Absatz 1) Vorschlag zur Streichung: Diese Informationen werden im EDV-System SPG-Verein gespeichert. | |
| e) | § 20 Auflösung des Vereins (hier: Änderung in Absatz 4 Satz 1) Bisher: Sollten bei der ersten Versammlung weniger als 50 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, ist eine zweite Versammlung einzuberufen, die dann mit einer Mehrheit von Dreivierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig ist. Vorschlag: Sollten bei der ersten Versammlung weniger als 50 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, ist eine zweite Versammlung einzuberufen, die dann mit einer Mehrheit von Dreivierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder unabhängig von der Anzahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig ist. | |
| f) | Ausschließlich redaktionelle Anpassungen hinsichtlich Schreibfehler, Groß-/Kleinschreibung und Satztrennung (hier: § 12 (12), § 13 (3), § 18 (4), § 18 (5) | |
| 11. | Neuwahlen | |
| 12. | Beschlussfassung über vorliegende Anträge | |
| 13. | Informationen | |
Über Anträge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Anträge mindestens 14 Tage vor der Versammlung schriftlich beim geschäftsführenden Vorstand eingegangen sind.
Im Interesse des Vereins bitten wir um zahlreiche Teilnahme und pünktliches Erscheinen.
Die achte Auflage des Integrationslaufes des VfB Reichenbach findet am 14. Juni 2026 statt.
Weitere Infos und der Link zur Anmeldung sind auf unserer Homepage www.vfbreichenbach.de zu finden.
Die Berichte über die vergangenen Partien unserer Aktiven sind auf unserer Homepage www.vfbreichenbach.de nachzulesen.
18:30 Uhr: TSG Wolfstein-Roßbach – VfB II
15:00 Uhr: VfB Waldmohr – VfB I