Wenn man den Feierabend so richtig genießen möchte, kann man sich bei einem Feierabend-Bier oder einer gekühlten Saft- oder Weinschorle in einem Biergarten niederlassen und das Leben genießen.
Man kann dies alles aber auch mit einer Feierabendwanderung verbinden, wie sie das Touristikbüro der Verbandsgemeinde Weilerbach am 23. August 2024 auf dem Skulpturenweg in Rodenbach anbietet.
Die Wanderführer Benno Müller und Jochen Körbel haben hierzu eine Strecke ausgesucht, die das Prädikat „Feierabendwanderung“ auch verdient. Nur knappe 5 km misst die Strecke, auf eine Steigung wartet man vergebens. Sage und schreibe 10 Meter Höhenunterschied sind zu bewältigen. Die Strecke ist also als leicht einzustufen.
Inspirierende Elemente auf dem Skulpturenweg befassen sich mit der Thematik „Wasser“. Dies greift auch die Strecke durch das Rodenbacher Bruch auf, wo den Wanderern Wasser in den verschiedensten Formen begegnet. Gut ausgebaute Waldwege wechseln sich ab mit verschlungenen Pfaden durch die Bruchlandschaft, neben den schon angesprochenen Skulpturen führt die Tour auch am Fürstengrab und am Heidegericht vorbei.
Nach knapp 90 Minuten Laufzeit ist man wieder am Start der Runde angekommen. Und dann kann der Feierabend beginnen: Bei einem Feierabend-Bier, bei einer Saft- oder Weinschorle im Biergarten.
Info: Feierabendwanderung, 23.08.2024, Start 17 Uhr.
Streckenlänge: 4,9 km
Treffpunkt: Keltenplatz in Rodenbach, dort oder auf dem Dorfplatz in der Turnerstraße sind auch ausreichend Parkplätze vorhanden.
Die Wanderung findet auch bei schlechtem Wetter statt, deswegen ist witterungsentsprechende Kleidung erforderlich. Bei großer Hitze sollte man ausreichend Getränke mit sich führen.
Absage erfolgt nur bei zu erwartenden Extremwetterereignissen.
Einkehr: Klag’s das Restaurant, bei gutem Wetter „in de Gardewertschaft“.
Anmeldung bis Mittwoch, 21. August 2024: Verbandsgemeinde Weilerbach – Touristikbüro – Rummelstraße 15, 67685 Weilerbach, Tel.: 06374/922-111, Mail: info@vg-weilerbach.de www.weilerbach.de
Die Teilnahme ist kostenlos, Speisen und Getränke bei der Schlusseinkehr sind Selbstkosten der Teilnehmer/innen.