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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 mit den Haushaltsplänen und ihren Anlagen,

Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen

1.

Den Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt der Haushaltsjahre 2023 und 2024 mit den Haushaltsplänen und ihren Anlagen habe ich den Mitgliedern des Kreistages des Eifelkreises Bitburg-Prüm zugeleitet.

Der Entwurf der Haushaltsatzung 2023 und 2024 liegt mit den Haushaltsplänen und ihren Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm im Dienstgebäude der Kreisverwaltung in Bitburg, Trierer Straße 1, Zimmer B 435, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Haushaltssatzung 2023 und 2024 mit den Haushaltsplänen und ihren Anlagen im Internet unter

http://bitburg-pruem.de/link/buergerhaushalt

zur Einsichtnahme bereit.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner des Eifelkreises Bitburg-Prüm haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung, d.h. bis zum 21.01.2023, bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahre 2023 und 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg oder elektronisch an buergerhaushalt@bitburg-pruem.de einzureichen. Der Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Bitburg, 03.01.2023
Andreas Kruppert
Landrat