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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Öffentliche Bekanntmachung - Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 2 Windkraftanlagen auf den Gemarkungen Olzheim und Wascheid, Verbandsgemeinde Prüm (Windpark Prüm Air Station)

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 Abs. 7 und 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in Verbindung mit § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) sowie aktuell davon abweichend bzw. ergänzend hierzu die Regelungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG), die vorgenannten Rechtsgrundlagen in der zurzeit geltenden Fassung, Folgendes bekannt:

1.

Aufgrund § 6 BImSchG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BImSchG und § 10 BImSchG sowie den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der zurzeit geltenden Fassung und Nr. 1.6.2des Anhangs 1 der 4. BImSchV wurde der RES Deutschland GmbH, Reutener Straße 18, 79279 Vörstetten durch Bescheid vom 06.12.2022, Az.: 06U200333-10, die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen des Typs Nordex N149 5.X mit STE, Nabenhöhe 164 m, Rotordurchmesser 149,1 m, Nennleistung jeweils 5,7 MW, davon

• 1 WKA (WEA 1) auf den Grundstücken in der Gemarkung Olzheim, Flur 1, Flurstück Nr. 8/2, und in der Gemarkung Wascheid, Flur 1, Flurstücke Nr. 2/2, 2/16 und 2/17, Koordinaten (hier: UTM): R: 32.314.512, H: 5.573.305, und

• 1 WKA (WEA 2) auf den Grundstücken in der Gemarkung Olzheim, Flur 1, Flurstück Nr. 8/2, Koordinaten (hier: UTM) R: 32.314.893, H: 5.573.477,

auf der Grundlage und nach Maßgabe der vorgelegten Antrags- und Planunterlagen mit den behördlichen Prüfeintragungen unter Nebenbestimmungen erteilt.

2.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit Begründung liegt für zwei Wochen aus in dem Zeitraum vom 10.01.2023 bis einschließlich 24.01.2023 bei der

• Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Amt 06 - Bauen und Umwelt, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, Zimmer Nr. 309 (Tel. 06561 15-3090, E-Mail schons.richard@ bitburg-pruem.de oder Tel. 06561 15-3100, E-Mail adames.sandra@bitburg-pruem.de) während der Dienstzeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, und bei der

• Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer Nr. 305 (Tel. 06551 943-305, E-Mail robert.ennen@vg-pruem.de oder Tel. 06551 943-304, E-Mail claudia.breuer@vg-pruem.de) während der Dienstzeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Der Bescheid mit Begründung kann während der Dienstzeiten nach Terminvereinbarung und nach Maßgabe der jeweils aktuell geltenden pandemiebedingten örtlichen Regelungen eingesehen werden.

Dieser Bekanntmachungstext, der Genehmigungsbescheid und seine Begründung sind während des genannten Auslegungszeitraums auch über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/rp verfügbar. Sie können zudem auf der Internetseite der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm unter https://www.bitburg-pruem.de/cms/bekanntmachungen abgerufen werden.

3.

Hinweise:

a) Die Genehmigung ergeht unbeschadet der behördlichen Entscheidungen, die nach § 13 BImSchG nicht von dieser Genehmigung eingeschlossen werden. Die Genehmigung ergeht entsprechend den diesem Bescheid zugrunde liegenden Antrags- und Planunterlagen und, zur Sicherstellung der Genehmigungsvoraussetzungen aus § 6 BImSchG, unter Festlegung entsprechender Nebenbestimmungen (§ 12 BImSchG).

b) Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

c) Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Genehmigungsbescheid mit Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, telefonisch oder elektronisch (Tel. 06561 15-3090,

E-Mail schons.richard@bitburg-pruem.de oder Tel. 06561 15-3100, E-Mail adames. sandra@bitburg-pruem.de) angefordert werden.

4.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm einzulegen. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm in 54634 Bitburg, Trierer Straße 1, oder in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes an:

KV-Eifelkreis-Bitburg-Pruem@poststelle.rlp.de erhoben werden.

Bitburg, den 20.12.2022
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Trierer Straße 1, 54634 Bitburg
In Vertretung: Andrea Fabry