Öffentliche Bekanntmachung - Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 2 Windkraftanlagen auf den Gemarkungen Olzheim und Wascheid, Verbandsgemeinde Prüm (Windpark Prüm Air Station)
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 Abs. 7 und 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in Verbindung mit § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) sowie aktuell davon abweichend bzw. ergänzend hierzu die Regelungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG), die vorgenannten Rechtsgrundlagen in der zurzeit geltenden Fassung, Folgendes bekannt:
| 1. | Aufgrund § 6 BImSchG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BImSchG und § 10 BImSchG sowie den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der zurzeit geltenden Fassung und Nr. 1.6.2des Anhangs 1 der 4. BImSchV wurde der RES Deutschland GmbH, Reutener Straße 18, 79279 Vörstetten durch Bescheid vom 06.12.2022, Az.: 06U200333-10, die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen des Typs Nordex N149 5.X mit STE, Nabenhöhe 164 m, Rotordurchmesser 149,1 m, Nennleistung jeweils 5,7 MW, davon |
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| • 1 WKA (WEA 1) auf den Grundstücken in der Gemarkung Olzheim, Flur 1, Flurstück Nr. 8/2, und in der Gemarkung Wascheid, Flur 1, Flurstücke Nr. 2/2, 2/16 und 2/17, Koordinaten (hier: UTM): R: 32.314.512, H: 5.573.305, und |
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| • 1 WKA (WEA 2) auf den Grundstücken in der Gemarkung Olzheim, Flur 1, Flurstück Nr. 8/2, Koordinaten (hier: UTM) R: 32.314.893, H: 5.573.477, |
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| auf der Grundlage und nach Maßgabe der vorgelegten Antrags- und Planunterlagen mit den behördlichen Prüfeintragungen unter Nebenbestimmungen erteilt. |
| 2. | Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit Begründung liegt für zwei Wochen aus in dem Zeitraum vom 10.01.2023 bis einschließlich 24.01.2023 bei der |
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| • Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Amt 06 - Bauen und Umwelt, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, Zimmer Nr. 309 (Tel. 06561 15-3090, E-Mail schons.richard@ bitburg-pruem.de oder Tel. 06561 15-3100, E-Mail adames.sandra@bitburg-pruem.de) während der Dienstzeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, und bei der |
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| • Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer Nr. 305 (Tel. 06551 943-305, E-Mail robert.ennen@vg-pruem.de oder Tel. 06551 943-304, E-Mail claudia.breuer@vg-pruem.de) während der Dienstzeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. |
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| Der Bescheid mit Begründung kann während der Dienstzeiten nach Terminvereinbarung und nach Maßgabe der jeweils aktuell geltenden pandemiebedingten örtlichen Regelungen eingesehen werden. |
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| Dieser Bekanntmachungstext, der Genehmigungsbescheid und seine Begründung sind während des genannten Auslegungszeitraums auch über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/rp verfügbar. Sie können zudem auf der Internetseite der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm unter https://www.bitburg-pruem.de/cms/bekanntmachungen abgerufen werden. |
| 3. | Hinweise: |
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| a) Die Genehmigung ergeht unbeschadet der behördlichen Entscheidungen, die nach § 13 BImSchG nicht von dieser Genehmigung eingeschlossen werden. Die Genehmigung ergeht entsprechend den diesem Bescheid zugrunde liegenden Antrags- und Planunterlagen und, zur Sicherstellung der Genehmigungsvoraussetzungen aus § 6 BImSchG, unter Festlegung entsprechender Nebenbestimmungen (§ 12 BImSchG). |
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| b) Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. |
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| c) Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Genehmigungsbescheid mit Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, telefonisch oder elektronisch (Tel. 06561 15-3090, |
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| E-Mail schons.richard@bitburg-pruem.de oder Tel. 06561 15-3100, E-Mail adames. sandra@bitburg-pruem.de) angefordert werden. |
| 4. | Rechtsbehelfsbelehrung: |
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| Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm einzulegen. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm in 54634 Bitburg, Trierer Straße 1, oder in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes an: |
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| KV-Eifelkreis-Bitburg-Pruem@poststelle.rlp.de erhoben werden. |