Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung des Zweckverbands berufsbildungszentrum Bitburg-Prüm für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen und der Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 des Zweckverbandes berufsbildungszentrum Bitburg-Prüm mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt gemäß § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) während der allgemeinen Öffnungszeiten des Zweckverbandes berufsbildungszentrum Bitburg-Prüm im Gebäude des Zweckverbandes, Industriestraße 14, 54634 Bitburg, Zimmer 01, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner des Eifelkreises Bitburg-Prüm haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung, d.h. bis zum 23.01.2023, beim Zweckverband, Industriestraße 14, 54634 Bitburg, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Verbandsversammlung wird vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb der v.g. Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.