In einer Hobbyhühnerhaltung im Landkreis Kusel wurde Ende Februar die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) festgestellt. Somit ist die Geflügelpest, die bereits seit Dezember 2022 in den Landkreisen Ahrweiler, Altenkirchen, Westerwaldkreis und Germersheim festgestellt wurde, nun in mehreren Gebieten von Rheinland-Pfalz präsent. Eintragungsursachen sind bzw. waren der Zukauf von Tieren aus betroffenen Gebieten, als auch der Kontakt zu infizierten Wildvögeln, z.B. über das Futter/Wasser bzw. deren Kot.
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm unterliegt derzeit keiner tierseuchenrechtlichen Maßregelung. Dennoch werden die Halter von Nutzgeflügel (private und gewerbliche Haltungen) darauf hingewiesen, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und die Haltung von Geflügel anzuzeigen.
Biosicherheitsmaßnahmen
Ein besonders hohes Risiko stellen Kleinsthaltungen im Freien dar. Es ist besonders wichtig, dass Ihr Geflügel keinen Zugang zu Wildvögeln hat. Weiterhin sollten die Tiere nur an Stellen gefüttert bzw. getränkt werden, die für Wildvögel unzugänglich sind (nicht im Freien). Auch das Verwenden von Oberflächenwasser (z.B. Regenwasser oder Wasser aus Bächen oder Teichen) kann zu einem Seucheneintrag führen, wenn dieses zuvor durch Wildvögel infiziert wurde. Einstreu sollte aus v.g. Gründen deshalb auch so gelagert werden, dass es keinen Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot gibt.
Geflügelhaltungen dürfen nur vom Betriebsinhaber bzw. Betreuer der Tiere mit betriebseigener Schutzkleidung und mit stallspezifischem Schuhwerk betreten werden. An den Eingängen zu Geflügelhaltungen sind Desinfektionswannen oder -matten aufzustellen. Feststellungen von Krankheitsanzeichen, Tierverlusten oder eines signifikanten Rückgangs der Produktionsdaten (Rückgang der Legeleistung) sind dem Veterinäramt unverzüglich zu melden.
Tierhalter, die Geflügel aus den betroffenen Gemeinden zugekauft haben, werden gebeten, sich unverzüglich mit dem Veterinäramt in Verbindung zu setzen.
Anzeige von Geflügelhaltungen
Tierhalter, die Ihre Geflügelhaltung (Enten, Gänse, Hühner, Fasanen, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Tauben und Wachteln) noch nicht beim Veterinäramt angemeldet haben, werden aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Einen Anmeldevordruck finden Sie auf unserer Homepage www.bitburg-pruem.de oder mittels nachfolgendem QR-Code.
Bestandsregister
Weiterhin ist ein Bestandsregister zu führen. Dieses verbleibt beim Halter, wird von ihm geführt und ist auf Verlangen zu Kontrollzwecken vorzulegen. Im Seuchenfall dient dieses der Kontaktnachverfolgung und ist somit ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Ein Muster finden Sie auf unserer Homepage.
Abmeldung nicht mehr bestehender Geflügelhaltungen
Tierhalter, die Ihre Geflügelhaltung zwischenzeitlich aufgegeben haben, werden gebeten, dies dem Veterinäramt mitzuteilen. Ebenso sind Veränderungen in der Geflügelhaltung mitzuteilen, z.B. Änderungen in der Tierart bzw. -zahl.
Tote Wildvögel
Aufgefundene tote Wildvögel sollten weder angefasst, noch verbracht werden. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall an das Ordnungsamt der Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Diese werden den Wildvogel (Zugvögel, keine Meisen oder Rotkehlchen) bergen und den Kadaver untersuchen lassen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramtes der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gerne zur Verfügung: 06561/15-5323, 15-5326 oder 15-5330.