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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Alte Kaserne“ des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg - Erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB -

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg hat in ihrer Sitzung am 28. September 2021 die Änderung des Bebauungsplanes „Alte Kaserne“ beschlossen und den Beschluss gefasst, den neuen Planentwurf gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) erneut zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes

Durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Erschließung von Mischgebiets- und Gewerbeflächen geschaffen und eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich gewährleistet werden. Zudem sind die erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zu regeln. Im Rahmen einer Umweltprüfung sind außerdem die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und anschließend in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten.

Die erneute Offenlage ist notwendig, da die Verkehrsflächen gemäß den jetzigen Planungsvorstellungen angepasst werden. Zudem erfolgt eine geringfügige Änderung der überbaubaren Flächen. Die grünordnerischen Festsetzungen werden gemäß den erforderlichen Veränderungen in Teilen aktualisiert. Die im städtebaulichen Rahmenplan formulierten Leitlinien für die Entwicklung des Geländes werden durch die jetzige Bebauungsplanänderung nicht berührt.

Lage und Grobabgrenzung des Plangebietes

Das Plangebiet liegt in 1,3 km Entfernung zum Stadtzentrum Bitburgs und umfasst eine Fläche von 10,9 ha. Eine befahrbare Anbindung der alten Kaserne an das Verkehrsnetz der Stadt ist mittlerweile über zwei Zufahrten, eine von der Mötscher Straße aus und eine über den Südring gegeben. Die angrenzende amerikanische Wohnsiedlung („Housing“), befindet sich südöstlich der alten Kaserne und ist über eine Straßenunterführung an die alte Kaserne angebunden, die jedoch derzeit noch geschlossen ist. Im Süden grenzt das Gewerbegebiet „Auf Merlick“ an.

Das Plangebiet beinhaltet Flurstücke der Gemarkung Bitburg, Flur 7.

Der abgegrenzte Geltungsbereich des Plangebietes ist in dem nachstehenden, nicht maßstäblichen, Lageplan dargestellt.

Öffentliche Auslegung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan fand in der Zeit vom 06.07.2015 bis einschließlich 07.08.2015 statt.

Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 04.11.2015 bis einschließlich 04.12.2015 statt.

Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung mit dem Umweltbericht und die nach Einschätzung des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 19.03.2024 bis einschließlich 12.04.2024 auf der Homepage des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg – www.konversion-bitburg.de – unter Flugplatz Bitburg/Downloads – zur Verfügung gestellt.

Außerdem werden die Unterlagen in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg (Raum 1.38), Maria-Kundenreich-Straße 7, 54634 Bitburg während der Dienststunden (montags bis mittwochs 8:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr, donnerstags 8:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr, freitags 8:00 – 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Über den Inhalt des Bebauungsplanentwurfes wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen können auch auf elektronischem Wege unter der E-Mailadresse info@konversion-bitburg.de abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Da es sich um eine erneute Offenlage handelt, wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme gemäß § 4a Abs. 3 BauGB angemessen verkürzt.

Verfügbarkeit umweltbezogener Informationen:

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekanntgemacht, dass folgende umweltbezogene Informationen und Unterlagen verfügbar sind:

Umweltbericht zum Bebauungsplan mit ermittelten und bewerteten Belangen des Umweltschutzes (erstellt durch: Planungsbüro ISU, Hermine-Albers-Straße 3, 54634 Bitburg)

Der Umweltbericht beschreibt und bewertet im Wesentlichen den Bestand des jetzigen Umweltzustands einschließlich der Umweltauswirkungen auf betroffene Schutzgüter. Der Umweltbericht stellt auch dar, wie und in welchem Umfang nachteilige Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf die Umwelt vermieden, verringert oder ausgeglichen werden können.

Vorbereitende Artenschutzprüfung (ASP) (erstellt durch: Planungsbüro ISU, Hermine-Albers-Straße 3, 54634 Bitburg; Stand: März 2014)

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen der Alten Kaserne wurde frühzeitig geprüft, ob planungsrelevante artenschutzrechtliche Tatbestände ausgeschlossen werden können.

Artenschutzprüfung (ASP) (erstellt durch: Planungsbüro ISU, Hermine-Albers-Straße 3, 54634 Bitburg; Stand: 30.06.2015)

Für die Bebauungsplanaufstellung wurde eine gesonderte Artenschutzprüfung (ASP) durchgeführt.

Faunistisches Gutachten zur Konversion der „Alten Kaserne“ in Bitburg (erstellt durch: Planungsbüro ISU, Hermine-Albers-Straße 3, 54634 Bitburg; Stand: Dezember 2014)

Das Gutachten beinhaltet die Artengruppen Reptilien, Vögel und Fledermäuse.

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Alte Kaserne“ in Bitburg (erstellt durch Planungsbüro ISU, Hermine-Albers-Straße 3, 54634 Bitburg; Stand: 15.10.2015)

Die Untersuchung betrachtet den Gewerbelärm und den Verkehrslärm.

Verkehrsplanerische Begleituntersuchung (erstellt durch VERTEC, Ingenieurbüro für Verkehrsplanung und -technik, Hohenzollernstr. 119, 56068 Koblenz; Stand: 2015)

Die Untersuchung analysiert die bestehenden Verkehrsverhältnisse, ermittelt das zukünftige Verkehrsbild unter Berücksichtigung des Planungsvorhabens und ermittelt die Lärmeingangswerte.

Orientierende Untersuchungen Phase IIa (erstellt durch Büro für Umweltplanung Spoo & Pittner GmbH, Zur Festung 13, 54318 Mertesdorf; Stand: Februar 2015)

Auf Grundlage eines Untersuchungskonzeptes der OFD Niedersachsen werden die im Untersuchungskonzept vorgegebenen Kontaminationsverdachtflächen (KVF) untersucht und bewertet.

Besprechungsprotokoll der KOAG-Sitzung vom 23.04.2015

In der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Konversion wurden die Untersuchungsergebnisse der Flächen mit Kontaminationsverdacht in der Alten Kaserne vorgestellt, besprochen und das weitere Vorgehen abgestimmt.

Neben diesen umweltbezogenen Informationen liegen dem Zweckverband Flugplatz Bitburg auch folgende umweltbezogene Stellungnahmen nach Themenblöcken zusammengefasst und schlagwortartig charakterisiert wie folgt bisher vor:

Wasser / Abwasser / Oberflächenwasser oder Niederschlagswasser

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stellungnahme vom 30.07.2015

• Forderung eines konkreten Entwässerungskonzepts zur Nutzung des Regenrückhaltebeckens.

Boden / Altlasten

Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Trier, Stellungnahme vom 22.07.2015

• Hinweis zur Bearbeitung der Untersuchung von Altlasten und Kampfmitteln.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stellungnahme vom 30.07.2015

• Informationen zu Altlasten.

Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Stellungnahme vom 20.07.2015

• Hinweise zu Radon.

Naturschutz

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Stellungnahme vom 07.12.2015

• Hinweise zur Kenntlichmachung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzung, zur zeitlichen Umsetzung grünordnerischer Maßnahmen und Sicherung externer Kompensationsmaßnahmen.

Immissionsschutz

Landesbetrieb Mobilität Gerolstein, Stellungnahme vom 22.07.2015

• Hinweise auf Lärmschutzfestsetzungen im Bebauungsplan

Planungsgemeinschaft Region Trier, Stellungnahme vom 28.07.2015

• Hinweise auf die Vorgaben des rechtsverbindlichen Regionalen Raumordnungsplans zum Immissionsschutz

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stellungnahme vom 09.12.2015

• Empfehlung Nachweis technischer Vorkehrungen im Baugenehmigungsverfahren

Es wird darauf hingewiesen, dass die zum Bauleitplanverfahren abgegebenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg beraten werden und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Bauleitplanverfahren erforderlich sind, der Verbandsversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB wird auch darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht kennen musste und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Bitburg, 26. Februar 2024
Zweckverband Flugplatz Bitburg
Andreas Kruppert
Verbandsvorsteher