Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm - Untere Landesplanungsbehörde - hat mit Schreiben vom 12.12.2023, Az. 04-Landesplanung, auf Antrag der Firma AlphaBau S.à.r.L., Fischbach/Clervaux, eine Raumverträglichkeitsprüfung nach § 16 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 18 Landesplanungsgesetz (LPlG) zu einem Vorhaben in der Ortgemeinde Geichlingen, Verbandsgemeinde Südeifel, Eifelkreis Bitburg-Prüm, eingeleitet.
| 1. | Die Firma AlphaBau S.à.r.L., Fischbach/Clervaux, plant die Entwicklung einer bereits im Flächennutzungsplan der Ortsgemeinde Geichlingen enthaltenen gemischte Baufläche. Weiterhin soll eine angrenzende Gewerbefläche in eine Fläche für gemischte Nutzung umgewandelt werden. |
|
| Bei diesem Vorhaben handelt es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme, für die es einer Raumverträglichkeitsprüfung nach § 16 ROG i. V. m. § 18 LPlG, bedarf. Durch dieses Verfahren wird überprüft, |
|
| • ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und |
|
| • ob das Vorhaben unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt ist. |
| 2. | Zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 15 Abs. 3 ROG i. V. m. § 16 Abs. 1 ROG i.V.m. §17 Abs. 7 LPlG -analog-) können die der Raumverträglichkeitsprüfung zu Grunde liegenden Unterlagen in der Zeit vom 18.03. bis 17.04.2024 unter folgenden Internet-Anschriften eingesehen werden: |
|
| • Kreisverwaltung: www.bitburg-pruem.de/aktuell/bekanntmachungen |
|
| • VG Südeifel: www.vg-suedeifel.de |
| 3. | Stellungnahmen zur Planung können in schriftlicher oder elektronischer Form bis zum 30.04.2024 bei der Kreisverwaltung, Frau Scheer (scheer.katharina@bitburg-pruem.de) oder der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Herr Brück (Brueck.Udo@vg-suedeifel.de) abgegeben werden. |
| 4. | Das Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung wird ortsüblich bekannt gemacht. |