Haushaltssatzung des Zweckverbandes "Erholungsgebiet Irsental" für die Haushaltsjahre 2023 und 2024
vom 28.02.2023
Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 1 ff. des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 28.09.2010 (GVBl. S. 272) in Verbindung mit §§ 95 ff. der
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung und § 7 der Verbandsordnung des Zweckverbandes "Erholungsgebiet Irsental" vom 23. Dezember 1985 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | 2023 | 2024 |
|
| (Euro) | (Euro) |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 10.009 | 10.009 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 10.376 | 10.036 |
| der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf | -367 | -27 |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 9.900 | 9.900 |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 9.035 | 9.035 |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 865 | 865 |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 | 0 |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 | 0 |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 | 0 |
| der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 | 0 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 | 0 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 | 0 |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 | 0 |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 865 | 865 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -865 | -865 |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| verzinste Kredite für | 2023 | auf | 0,00 EUR |
|
| 2024 | auf | 0,00 EUR |
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden für 2023 und 2024 nicht veranschlagt.
§ 4 Verbandsumlage
Die von den Verbandsmitgliedern gemäß § 7 (2) in Verbindung mit § 2 (1) der Verbandsordnung aufzubringende Verbandsumlage wird für das Haushaltsjahr 2023/2024 auf je 9.000 Euro
festgesetzt.
Die Verbandsumlage ist fällig am 01.05.2023 bzw. 01.05.2024.
Hiervon entfallen auf
| a) Eifelkreis Bitburg-Prüm | 4/9 | 4.000,00 Euro |
| b) Verbandsgemeinde Arzfeld | 5/9 | 5.000,00 Euro |
§ 6 Eigenkapital
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres | 2021 | 162.159,54 |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres | ||
| 2022 | 152.504,54 | |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des 1. Haushaltsjahres | 2023 | 152.137,54 |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des 2. Haushaltsjahres | 2024 | 152.110,54 |
Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 13.03.2023 bis 22.03.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27 und vom 03.04.2023 bis 13.04.2023 bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm öffentlich aus.
Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan kann auch jederzeit auf der Internetseite vg-arzfeld.de eingesehen werden.