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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung des Zweckverbandes "Erholungsgebiet Irsental" für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

vom 28.02.2023

Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 1 ff. des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 28.09.2010 (GVBl. S. 272) in Verbindung mit §§ 95 ff. der

Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung und § 7 der Verbandsordnung des Zweckverbandes "Erholungsgebiet Irsental" vom 23. Dezember 1985 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2023

2024

(Euro)

(Euro)

der Gesamtbetrag der Erträge auf

10.009

10.009

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

10.376

10.036

der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf

-367

-27

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

9.900

9.900

die ordentlichen Auszahlungen auf

9.035

9.035

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

865

865

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

0

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

0

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

0

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0

0

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

865

865

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-865

-865

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

verzinste Kredite für

2023

auf

0,00 EUR

2024

auf

0,00 EUR

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden für 2023 und 2024 nicht veranschlagt.

§ 4 Verbandsumlage

Die von den Verbandsmitgliedern gemäß § 7 (2) in Verbindung mit § 2 (1) der Verbandsordnung aufzubringende Verbandsumlage wird für das Haushaltsjahr 2023/2024 auf je 9.000 Euro

festgesetzt.

Die Verbandsumlage ist fällig am 01.05.2023 bzw. 01.05.2024.

Hiervon entfallen auf

a) Eifelkreis Bitburg-Prüm

4/9

4.000,00 Euro

b) Verbandsgemeinde Arzfeld

5/9

5.000,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres

2021

162.159,54

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres

2022

152.504,54

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des 1. Haushaltsjahres

2023

152.137,54

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des 2. Haushaltsjahres

2024

152.110,54

Arzfeld, 28.02.2023
Andreas Kruppert
Verbandsvorsteher

Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 13.03.2023 bis 22.03.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27 und vom 03.04.2023 bis 13.04.2023 bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm öffentlich aus.

Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan kann auch jederzeit auf der Internetseite vg-arzfeld.de eingesehen werden.

54687 Arzfeld, 28.02.2023
Johannes Kuhl
Bürgermeister