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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung des Kommunalen Zweckverbandes

zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der

Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz (KommZB) für das Jahr 2023 vom 06.12.2022

Die Zweckverbandsversammlung hat aufgrund von § 7 Abs. 1 Nr. 8 des Landesgesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und aufgrund § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit jeweils geltenden Fassung, am 06.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2023

der Gesamtbetrag der Erträge auf

2.599.371 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.586.871 Euro

__________________

der Jahresüberschuss auf

12.500 Euro

2. im Finanzhaushalt 2023

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

288.920 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

12.500 Euro

___________

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-12.500 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-276.420 Euro.

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2023

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

0 Euro

________

zusammen auf

0 Euro.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird für 2023 auf 0 Euro festgesetzt.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich im 2023 auf 0 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur unterjährigen Liquiditätssicherung wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 500.000 Euro festgesetzt.

§ 5 Verbandsumlage

Von den kommunalen Gebietskörperschaften als Mitglieder des Zweckverbandes wird auf der Grundlage des § 6 Abs. 2 der Verbandsordnung die folgende Verbandsumlage je Einwohner

erhoben:

• Landkreise

in Höhe von 0,42 € je Einwohner

• Kreisfreie Städte

in Höhe von 1,11 € je Einwohner

• Große kreisangehörige Städte

mit eigenem Jugendamt

in Höhe von 0,40 € je Einwohner

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2020

0 Euro

der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2021

1.108.962 Euro

der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt

1.134.301 Euro

der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt

157.022 Euro

der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt

157.022 Euro

der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt

157.022 Euro

der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 beträgt

157.022 Euro

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn

• im konsumtiven Bereich die Aufwendungen in der Gesamthöhe von 100.000 € und

• im investiven Bereich die Auszahlungen in einer Gesamthöhe von 50.000 €

überschritten sind.

§ 8 Wertgrenzen für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Zweckverband zur Koordinierung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz (KommZB)

Mainz, den 06.Dezember 2022
gez.
Oberbürgermeister Markus Zwick
Verbandsvorsteher

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Prüfung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier ergab, dass die Haushalts- und Finanzplanung des Zweckverbandes KommZB im Einklang mit den Grundsätzen einer geordneten Haushaltswirtschaft stehen. Genehmigungspflichte Teile enthält die Haushaltssatzung nicht.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.03.2023 bis zum 30.03.2023 während den üblichen Dienstzeiten in den Räumlichkeiten des KommZB, Hindenburgstraße 32 in 55118 Mainz öffentlich aus.

Es wird auf § 7 Abs. 1 Ziffer 4 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) i.V.m. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen. Satzungen, die un-

ter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber dem KommZB unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Mainz, den 22. Februar 2023
gez.
Oberbürgermeister Markus Zwick
Verbandsvorsteher