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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 11/2023
Allgemeine Mitteilungen
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Grundstücksverkehr

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

- Gemarkung Großkampenberg — (Gr.L.Nr. 107/2023)

Flur 52 Nr. 135, GFF, Heerstraße,  —  0,0267 ha

Flur 52 Nr. 136, LWFl., Waldfl., daselbst,  — 1,1249 ha

 — daraus eine Teilfläche von ca. 0,6019 ha

Aktive Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteresse

bis spätestens 10 Tage

ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten

(Frist: 18.03.2023 bis einschl. 28.03.2023)

der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Untere Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, schriftlich auf dem postalischen Wege oder per E-Mail ausschließlich an: Grundstuecksverkehr@bitburg-pruem.de unter Angabe der Betriebsnummer sowie der Angabe der Bewirtschaftungsgröße der landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Nutzflächen mitteilen.