Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
- Gemarkung Großkampenberg — (Gr.L.Nr. 107/2023)
Flur 52 Nr. 135, GFF, Heerstraße, — 0,0267 ha
Flur 52 Nr. 136, LWFl., Waldfl., daselbst, — 1,1249 ha
— daraus eine Teilfläche von ca. 0,6019 ha
Aktive Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteresse
bis spätestens 10 Tage
ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten
(Frist: 18.03.2023 bis einschl. 28.03.2023)
der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Untere Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, schriftlich auf dem postalischen Wege oder per E-Mail ausschließlich an: Grundstuecksverkehr@bitburg-pruem.de unter Angabe der Betriebsnummer sowie der Angabe der Bewirtschaftungsgröße der landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Nutzflächen mitteilen.