Bekanntgabe gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
(siehe auch https://www.bitburg-pruem.de/aktuell/bekanntmachungen/)
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des unter dem Aktenzeichen 06U230128-10 geführten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung des bestehenden Steinbruches, in dem Sprengstoffe verwendet werden (Anlage nach Ziffer 2.1.1 der 4. BIm-SchV)
hier: Antrag auf Vertiefung des Steinbruches im genehmigten Abbaubereich sowie die Annahme von Fremdmaterial
Antragsteller: Sand- & Schotterwerk, Stefan Thelen, Hauptstraße 57, 54597 Wallersheim,
Gemarkung, Flur, Flurstück: Wallersheim - 0030 - 1, Wallersheim - 0030 - 2/1, Wallersheim - 0030 - 2/2, Wallersheim - 0036 - 3/2, Wallersheim - 0036 - 4
eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Die gemäß § 1 Abs. 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung nach § 9 UVPG hat ergeben, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.