Haushaltssatzung des Zweckverbandes berufsbildungszentrum Bitburg-Prüm für das Haushaltsjahr 2026
Die Verbandsversammlung hat am 09.12.2025 auf Grund von § 7 des „Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG)“ vom 22.12.1982 (GVBl. S. 162), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21), in Verbindung mit §§ 95 ff. Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473, 475), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf — 1.610.898 EUR | |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 1.610.898 EUR | |
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| der Jahresüberschuss/-fehlbetrag auf — 0,00 EUR | |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 893.689 EUR | |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | — 1.500 EUR |
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| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 19.700 EUR | |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — -18.200 EUR | |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — -22.987 EUR | |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
Zinslose Kredite auf — 0 EUR
Verzinste Kredite auf — 0 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 1.500.000 EUR.
§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
- entfällt -
§ 6 Steuersätze
- entfällt -
§ 7 Kostenumlage
Die von den Ausbildungsbetrieben zu zahlende Kostenumlage für die überbetriebliche Ausbildung (Katalog: Bildungsangebote 1.1 bis 1.1.3) wird für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026 gestaffelt je nach Dauer der überbetrieblichen Ausbildung für drei Monate auf 1.439,90 EUR/Monat, für sechs Monate auf 1.285,63 EUR/Monat und für zwölf Monate auf 1.028,50 EUR/Monat festgesetzt.
§ 8 Deckung des Finanzbedarfs/Verbandsumlage
Die vom Eifelkreis Bitburg-Prüm aufzubringende Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2026 wird auf 156.373 EUR festgesetzt.
§ 9 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug — 1.152.762 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt — 1.257.901 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt — 1.360.842 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt — 1.360.842 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 beträgt — 1.360.842 EUR
§ 10 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO in Verbindung mit § 7 KomZG liegen vor, wenn sie im Einzelfall
| • | im Ergebnis- und Finanzhaushalt den jeweiligen Haushaltsansatz um 30 v. H. übersteigen, |
| • | bei Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 30 v. H. des jeweiligen Haushaltsansatzes übersteigen. |
Eine Überschreitung bis zu 10.000 EUR ist immer unerheblich. Eine Überschreitung um 25.000 EUR ist immer erheblich.
§ 11 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
§ 12 Altersteilzeit
Nach den gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen über die Altersteilzeit von Beamtinnen/Beamte und Tarifbeschäftigten wird die zu bewilligende Anzahl der Fälle von Altersteilzeit für Beamtinnen/Beamte auf 0 Stellen und für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auf 2,0 Stellen festgesetzt.
§ 13 Aufwandsentschädigung des Verbandsvorstehers
Der Verbandsvorsteher erhält für seine Tätigkeit keine Aufwandsentschädigung.
Hinweis:
Diese Satzung wurde am 16.12.2025 der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier gemäß § 7 KomZG i. V. m. § 97 Abs. 2 GemO vorgelegt. Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 05.02.2026 mitgeteilt, dass gegen die Haushaltssatzung keine Bedenken wegen Rechtsverletzung bestehen.
Die Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.03.2026 bis einschließlich 24.03.2026 an allen Werktagen – außer samstags - im Gebäude des Berufsbildungszentrums Bitburg-Prüm, Wandalbertstraße 9, 54595 Prüm, Raum 346, während der Öffnungszeiten, montags bis donnerstags von 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr und freitags von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr, öffentlich aus.
Nach § 7 KomZG i. V. m. § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder |
| 2. | vor Ablauf der Frist von einem Jahr nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband berufsbildungszentrum Bitburg-Prüm unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist nach Satz 1 jedermann diese Verletzung geltend machen.