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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 12/2024
Allgemeine Mitteilungen
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LEADER: Förderung von Investitionen in die Grundversorgung des ländlichen Raumes wird in der Förderperiode 2023 – 2027 fortgeführt

Zweiter Förderaufruf zum Förderprogramm Lokale Ländliche Entwicklung (FLLE 2.0)

Bereits in der vergangenen Förderperiode wurden die Maßnahmen „Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ und „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ im Förderbereich „Integrierte ländliche Entwicklung“ aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ sowie das Themenfeld „Innenstädte der Zukunft“ umgesetzt.

Nun hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) den zweiten Förderaufruf FLLE 2.0 der Förderperiode 2023 – 2027 mit einem Gesamtvolumen von 10 Millionen EUR an Fördermitteln gestartet. Hierdurch wird auch in den nächsten Jahren ein interessantes Förderangebot ausschließlich für die 21 LEADER-Regionen des Landes offeriert.

Die Maßnahme „Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ spricht kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern an. Hier werden Fördermittel beispielsweise für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter einschließlich der projektbezogenen Beratungsleistungen von Ingenieuren und Architekten zur Verfügung gestellt. Das Förderspektrum reicht von Werkstatterweiterungen und -einrichtungen bis hin zur Gründung und Ausstattung von Cafés, Dorf- oder Hofläden. Für Investitionen können Zuschüsse von 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewährt werden.

Zum anderen werden in dem Förderaufruf „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ berücksichtigt. Dies betrifft Investitionen für kleinere Nahversorgungseinrichtungen, die einen Gemeinnutzen nachweisen können. Darunter fallen zum Beispiel Investitionen in Dorfgemeinschaftshäuser, Umnutzungen von Wohnhäusern zu Tagespflegeeinrichtungen oder Jugendzentren und Ärztehäuser.

Anträge können Kommunen, Vereine aber auch sonstige natürliche und juristische Personen in den LEADER-Regionen stellen. Der Fördersatz für solche Investitionen liegt für Kommunen bei 70 Prozent und für private Projektträger bei 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Darüber hinaus beinhaltet der Förderaufruf auch Vorhaben zum Thema „Innenstädte der Zukunft“, um neben der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung auch den neuen gesellschaftlichen Anforderungen an lebendige Stadt- und Ortskerne mit einer Mischung an Funktionen aus Wohnen, Kultur, Arbeit, Freizeit und Grünflächen zu begegnen.

Die Auswahl der Vorhaben liegt nach dem Bottom-up-Prinzip bei den Lokalen Aktionsgruppen. Sie legen außerhalb der typischen Pflichtaufgaben den regionalen Bedarf fest. Der Förderaufruf mit den Fördervoraussetzungen und die spezifischen Auswahlkriterien sind auf der Homepage der LAG Bitburg-Prüm: www.lag-bitburg-pruem.de abrufbar. Interessierte Projektträger wenden sich bitte an:

Olaf Gruppe, Tel. 06561 15-5105, E-Mail: gruppe.olaf@bitburg-pruem.de oder

Otmar Banz, Tel. 06561 15-5106, E-Mail: banz.otmar@bitburg-pruem.de