Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 3 Windkraftanlagen
auf den Gemarkungen Alsdorf und Holsthum, Verbandsgemeinde Südeifel
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 Abs. 7 und 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in Verbindung mit § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) sowie aktuell davon abweichend bzw. ergänzend hierzu die Regelungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), die vorgenannten Rechtsgrundlagen in der zurzeit geltenden Fassung, Folgendes bekannt:
| 1. | Aufgrund § 6 BImSchG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BImSchG und § 10 BImSchG sowie den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der zurzeit geltenden Fassung und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV wurde der JUWI GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt durch Bescheid vom 19.02.2024, Az.: 06U220259-10, die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen der Fa. Vestas, Typ V150 mit STE, Nabenhöhe 169,00 m, Rotordurchmesser 150,00 m, Nennleistung 5,6 MW, davon |
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| - 1 WKA (WEA 01) auf den Grundstücken in der Gemarkung Holsthum, Flur 6, Flurstück 148, 149, 150, Koordinaten (hier: UTM): R: 32.315.787, H: 5.530.005 |
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| - 1 WKA (WEA 02) auf den Grundstücken in der Gemarkung Holsthum, Flur 6, Flurstück 139, 140, 141, 143, 144, 146, Koordinaten (hier: UTM): R: 32.316.113, H: 5.529.869 |
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| - 1 WKA (WEA 03) auf den Grundstücken in der Gemarkung Alsdorf, Flur 1, Flurstück 44/1 und in der Gemarkung Holsthum, Flur 6, Flurstück 141, 142, 143 und Flur 7, Flurstück 111, 135 und 136, Koordinaten (hier: UTM): R: 32.316.420, H: 5.529.683 |
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| auf der Grundlage und nach Maßgabe der vorgelegten Antrags- und Planunterlagen mit den behördlichen Prüfeintragungen unter Nebenbestimmungen erteilt. |
| 2. | Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit Begründung liegt für zwei Wochen aus in dem Zeitraum vom 26.03.2024 bis einschließlich 09.04.2024 bei der |
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| - Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Amt 06 - Bauen und Umwelt, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, Zimmer Nr. 309 (Tel. 06561 15-3090, E-Mail schons.richard@bitburg-pruem.de oder Tel. 06561 15-3100, E-Mail thiel.anna-lena@bitburg-pruem.de) während der Dienstzeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, und bei der |
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| - Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg, Zimmer Nr. 1 (Telefon 06564 69-13611, E-Mail leiner.niklas@vg-suedeifel.de, Telefon 06564 69-13612, E-Mail mossal. denis@vg-suedeifel.de,) während der Dienstzeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Montag bis Mittwoch von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. |
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| Der Bescheid mit Begründung kann dort während der Dienstzeiten eingesehen werden. |
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| Dieser Bekanntmachungstext, der Genehmigungsbescheid und seine Begründung sind während des genannten Auslegungszeitraums auch über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/rp verfügbar. Sie können zudem auf der Internetseite der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm unter https://www.bitburg-pruem.de/cms/bekanntmachungen abgerufen werden. |
| 3. | Hinweise: |
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| a) Die Genehmigung ergeht unbeschadet der behördlichen Entscheidungen, die nach § 13 BImSchG nicht von dieser Genehmigung eingeschlossen werden. Die Genehmigung ergeht entsprechend den diesem Bescheid zugrunde liegenden Antrags- und Planunterlagen und, zur Sicherstellung der Genehmigungsvoraussetzungen aus § 6 BImSchG, unter Festlegung entsprechender Nebenbestimmungen (§ 12 BImSchG). |
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| b) Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. |
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| c) Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Genehmigungsbescheid mit Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, telefonisch oder elektronisch (Tel. 06561 15-3090, E-Mail schons.richard@bitburg-pruem.de) angefordert werden. |
| 4. | Rechtsbehelfsbelehrung: |
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| Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach BekanntgabeWiderspruch bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. |