Titel Logo
Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 3 Windkraftanlagen

auf den Gemarkungen Alsdorf und Holsthum, Verbandsgemeinde Südeifel

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 Abs. 7 und 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwir­kungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in Verbindung mit § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) sowie aktuell davon abweichend bzw. ergänzend hierzu die Regelungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), die vorgenannten Rechtsgrundlagen in der zurzeit geltenden Fassung, Folgendes bekannt:

1.

Aufgrund § 6 BImSchG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BImSchG und § 10 BImSchG sowie den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der zurzeit geltenden Fassung und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV wurde der JUWI GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt durch Bescheid vom 19.02.2024, Az.: 06U220259-10, die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen der Fa. Vestas, Typ V150 mit STE, Nabenhöhe 169,00 m, Rotordurchmesser 150,00 m, Nennleistung 5,6 MW, davon

- 1 WKA (WEA 01) auf den Grundstücken in der Gemarkung Holsthum, Flur 6, Flurstück 148, 149, 150, Koordinaten (hier: UTM): R: 32.315.787, H: 5.530.005

- 1 WKA (WEA 02) auf den Grundstücken in der Gemarkung Holsthum, Flur 6, Flurstück 139, 140, 141, 143, 144, 146, Koordinaten (hier: UTM): R: 32.316.113, H: 5.529.869

- 1 WKA (WEA 03) auf den Grundstücken in der Gemarkung Alsdorf, Flur 1, Flurstück 44/1 und in der Gemarkung Holsthum, Flur 6, Flurstück 141, 142, 143 und Flur 7, Flurstück 111, 135 und 136, Koordinaten (hier: UTM): R: 32.316.420, H: 5.529.683

auf der Grundlage und nach Maßgabe der vorgelegten Antrags- und Planunterlagen mit den behördlichen Prüfeintragungen unter Nebenbestimmungen erteilt.

2.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit Begründung liegt für zwei Wochen aus in dem Zeitraum vom 26.03.2024 bis einschließlich 09.04.2024 bei der

- Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Amt 06 - Bauen und Umwelt, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, Zimmer Nr. 309 (Tel. 06561 15-3090, E-Mail schons.richard@bitburg-pruem.de oder Tel. 06561 15-3100, E-Mail thiel.anna-lena@bitburg-pruem.de) während der Dienstzeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, und bei der

- Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg, Zimmer Nr. 1 (Telefon 06564 69-13611, E-Mail leiner.niklas@vg-suedeifel.de, Telefon 06564 69-13612, E-Mail mossal. denis@vg-suedeifel.de,) während der Dienstzeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Montag bis Mittwoch von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Der Bescheid mit Begründung kann dort während der Dienstzeiten eingesehen werden.

Dieser Bekanntmachungstext, der Genehmigungsbescheid und seine Begründung sind während des genannten Auslegungszeitraums auch über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/rp verfügbar. Sie können zudem auf der Internetseite der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm unter https://www.bitburg-pruem.de/cms/bekanntmachungen abgerufen werden.

3.

Hinweise:

a) Die Genehmigung ergeht unbeschadet der behördlichen Entscheidungen, die nach § 13 BImSchG nicht von dieser Genehmigung eingeschlossen werden. Die Genehmigung ergeht entsprechend den diesem Bescheid zugrunde liegenden Antrags- und Planunterlagen und, zur Sicherstellung der Genehmigungsvoraussetzungen aus § 6 BImSchG, unter Festlegung entsprechender Nebenbestimmungen (§ 12 BImSchG).

b) Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

c) Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Genehmigungsbescheid mit Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, telefonisch oder elektronisch (Tel. 06561 15-3090, E-Mail schons.richard@bitburg-pruem.de) angefordert werden.

4.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach BekanntgabeWiderspruch bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.

Bitburg, den 12. März 2023
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Trierer Straße 1, 54634 Bitburg
In Vertretung: Andrea Fabry