Titel Logo
Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 12/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des unter dem Aktenzeichen 06U250550-20 geführten wasserrechtlichen Verfahrens

Wasserrechtliches Plangenehmigungsverfahren gemäß §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz zur Herstellung einer Zufahrt über den Waldgraben (Gewässer III. Ordnung) in der Gemarkung Bettingen für den Windpark Holsthum

Antragsteller: Juwi Wind Germany 265 GmbH & Co. KG

Gemarkung Bettingen, Flur 13, Flurstück 108

keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird.

Die Anlage fällt in den Anwendungsbereich des UVPG, sodass gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Ziffer 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt wurde. Diese hat mit Beteiligung der Fachbehörden ergeben, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Keine der Schutzgüter (Menschen, insbes. menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter) sind durch das Vorhaben erheblich, dauerhaft oder irreversibel beeinträchtigt. Das Vorhaben hat aufgrund seines Umfanges, der Lage und unter Berücksichtigung der Maßnahmen keine relevanten Auswirkungen auf die Schutzgüter.

Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht können im Internetangebot der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm (www.bitburg-pruem.de) unter der Rubrik „Bekanntmachungen Bauen/Umwelt“ nachgelesen werden. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Bitburg, den 27.01.2026
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Trierer Straße 1, 54634 Bitburg
Im Auftrag
Katharina Salter