Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Öffentliche Bekanntmachung
Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windkraftanlage
in der Gemarkung Meckel, Verbandsgemeinde Bitburger Land
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm als zuständige Genehmigungsbehörde macht auf Antrag nach § 21a Abs. 1 Satz 1, 2. Alternative und § 24 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) und in analoger Anwendung des § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) sowie aktuell davon abweichend bzw. ergänzend hierzu die Regelungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, Folgendes bekannt:
| 1. | Aufgrund § 6 BImSchG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BImSchG und § 19 BImSchG sowie den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440) in der zurzeit geltenden Fassung und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV wurde der EEG Eifel Energiegesellschaft mbH & Co.KG, Laeisenhoferstr. 39, 54668 Ferschweiler die „Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage des Typs Vestas V162, Nabenhöhe 119,00 m, Rotordurchmesser 162,00 m, Nennleistung 6,00 MW auf den Grundstücken in der Gemarkung Meckel, Flur 8, Flurstücke 76, 77, 78, 93 und 94, Koordinaten (hier: UTM 32N): R: 320.682, H: 5.528.202“ (Wortlaut des verfügenden Teils der Genehmigung) auf der Grundlage und nach Maßgabe der vorgelegten Antrags- und Planunterlagen mit den behördlichen Prüfeintragungen und den Nebenbestimmungen im Genehmigungsbescheid vom 15.12.2022, Az.: 06U210243-10, erteilt. Zwischenzeitlich wurde das Projekt durch die Windpark Meckel GmbH, Münzstraße 19, 10178 Berlin übernommen. Eine entsprechende Anzeige zum Betreiberwechsel ist im Vorfeld bei der unteren Immissionsschutzbehörde erfolgt. |
| 2. | Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit Begründung liegt nach dieser Bekanntmachung für zwei Wochen in dem Zeitraum vom 11.04.2023 bis einschließlich 25.04.2023 aus bei der |
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| • Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Amt 06 - Bauen und Umwelt, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, Zimmer Nr. 310 |
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| (Tel. 06561 15-3100, E-Mail adames.sandra@bitburg-pruem.de oder Tel. 06561 15-3090, E-Mail schons.richard@bitburg-pruem.de) |
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| während der Dienstzeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Montag bis Mittwoch von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und |
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| Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, und bei der |
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| • Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Abteilung 4 - Bauen und Werke, Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, Zimmer Nr. 307 |
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| (Tel. 06561 66-3080, E-Mail josef.fisch@bitburgerland.de oder Tel. 06561 66-3070, E-Mail natascha.reifer@bitburgerland.de) |
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| während der Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr, sowie |
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| Montag bis Mittwoch von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und |
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| Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. |
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| Der Bescheid mit Begründung kann während der Dienstzeiten nach Terminvereinbarung und nach Maßgabe der jeweils aktuell geltenden pandemiebedingten örtlichen Regelungen eingesehen werden. |
| Dieser Bekanntmachungstext, der Genehmigungsbescheid und seine Begründung sind während des genannten Auslegungszeitraums auch über die Internetseite der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm unter | |
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| https://www.bitburg-pruem.de/cms/bekanntmachungen zugänglich. |
| 3. | Hinweise: |
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| a) Die Genehmigung ergeht unbeschadet der behördlichen Entscheidungen, die nach § 13 BImSchG nicht von dieser Genehmigung eingeschlossen werden. Die Genehmigung ergeht entsprechend den diesem Bescheid zugrunde liegenden Antrags- und Planunterlagen und, zur Sicherstellung der Genehmigungsvoraussetzungen aus § 6 BImSchG, unter Festlegung entsprechender Nebenbestimmungen (§ 12 BImSchG). |
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| b) Der Genehmigungsbescheid enthält Nebenbestimmungen zum Immissions- und Arbeitsschutz, zu Belangen des Baurechts und des Brandschutzes, zum Natur- und Artenschutz sowie der Landschaftspflege, zur Wasser- und Abfallwirtschaft, zur Kennzeichnung als Luftfahrthindernisse, zum Straßenrecht sowie zum Boden- und Denkmalschutz. |
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| b) Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt. |
| 4. | Rechtsbehelfsbelehrung für den Genehmigungsbescheid: |
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| Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm einzulegen. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm in 54634 Bitburg, Trierer Straße 1, oder in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes an: |
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| KV-Eifelkreis-Bitburg-Pruem@poststelle.rlp.de erhoben werden. |