Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2021
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Südeifel hat am 07.03.2023 gemäß § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 114 der Gemeindeordnung (GemO) die Jahresrechnung 2021 für den Zweckverband Naturpark Südeifel festgestellt und gleichzeitig dem Verbandsvorsteher sowie den stellvertretenden Verbandsvorstehern und der Geschäftsführung Entlastung erteilt.
Die Jahresrechnung 2021 nebst Rechenschaftsbericht und Anlagen liegen nach der öffentlichen Bekanntmachung an den folgenden sieben Tagen zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Naturpark Südeifel, Ewerhartstr.14, 54666 Irrel, zur Einsichtnahme aus.