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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Auf Antrag der Kohl-Bau GmbH & Co. KG, Irrel, vom 13.09.2024, haben wir eine beschleunigte Raumverträglichkeitsprüfung gem. §§ 16, 27 Abs. 3 ROG i. V. m. §§ 18, 17 LPlG zum Planungsvorhaben zur Ausweisung von Wohnbauflächen am südwestlichen Ortsrand von Prüm-Weinsfeld eingeleitet.

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Äußerungen seitens der beteiligten öffentlichen Stellen teilen wir nachfolgend das Ergebnis mit. Unter Beachtung der im Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) mit dessen Teilfortschreibungen und der im regionalen Raumordnungsplan der Region Trier (RROP 85/95) enthaltenen raumordnerischen und landesplanungsrechtlichen Ziele sowie nach Abwägung der sich aus § 2 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 1 Abs. 4 Landesplanungsgesetz (LPlG), dem LEP IV, dem RROP 85/95 sowie dem Entwurf des regionalen Raumordnungsplans der Region Trier 2024 (RROPneu 2024/E) ergebenden Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung ergeht unser raumordnerischer Entscheid mit den folgenden Hinweisen, Anregungen und Bewertungen:

1.

Aufgrund des Vorhabens wird eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Prüm sowie die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes gem. § 8 Abs. 2 BauGB erforderlich.

2.

Wir weisen auf die naturschutzfachlichen Forderungen bezüglich der Einbindung des Plangebietes in das Landschaftsbild durch weitere Pflanzmaßnahmen, der vor Abriss des landwirtschaftlichen Gebäudekomplexes an der Möhnstraße erforderlichen fachkundigen Kontrolle des Gebäudes aufgrund artenschutzrechtlicher Vorgaben, einer detaillierten Bestandsdarstellung der Biotop- und Nutzungstypen sowie einer Einschätzung der Betroffenheit von Artengruppen im Plangebiet incl. der Erarbeitung möglicher Kompensationsmaßnahmen hin.

3.

Die Hinweise des Landesamtes für Geologie und Bergbau, Mainz, sind zu beachten.

4.

Die verkehrliche Erschließung ist mit dem Landesbetrieb Mobilität, Gerolstein, abzustimmen.

5.

In den nachfolgenden Verfahren ist darauf hinzuwirken, die Belange des anlagenbezogenen Immissionsschutzes ausreichend Würdigung finden.

6.

Wir weisen auf die Vorgaben bezüglich der Leitungs- und Anlagenpläne der Westnetz Trier und der Kommunalen Netze Eifel, Prüm, hin.

7.

Die Hinweise der Generaldirektion kulturelles Erbe, Koblenz, sind zu beachten.

Zusammenfassend kommen wir zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der aufgeführten Anforderungen raumverträglich und mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist.

Bitburg, 13.03.2025
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Untere Landesplanungsbehörde
Im Auftrag
gez. Verena Metzen