Wer sein selbstgenutztes Wohnhaus energetisch modernisiert, kann dafür eine steuerliche Förderung erhalten. Nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) können bis zu 20 % der Kosten (maximal 40.000 Euro) über drei Jahre von der Einkommensteuer abgezogen werden.
Gefördert werden zum Beispiel:
| • | Dämmung von Dach, Fassade oder Geschossdecken |
| • | Austausch von Fenstern und Außentüren |
| • | Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage |
| • | Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung |
Voraussetzungen:
| • | Das Gebäude ist älter als 10 Jahre |
| • | Es wird selbst genutzt (kein Vermietungsobjekt) |
| • | Die Arbeiten werden von einem Fachunternehmen durchgeführt |
Wichtig:
| • | Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen (z. B. BEG) für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich |
| • | Die Kosten für den Energieberater (Energieeffizienzexperte) werden auch gefördert |
Die Förderung erfolgt unkompliziert über die Einkommensteuererklärung – ein gesonderter Förderantrag ist nicht erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums über nebenstehenden QR-Code.
Verfasst durch das Energiemanagement der VG Südeifel