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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 13/2026
Allgemeine Mitteilungen
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Steuerermäßigung für energetische Sanierungen nutzen

Wer sein selbstgenutztes Wohnhaus energetisch modernisiert, kann dafür eine steuerliche Förderung erhalten. Nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) können bis zu 20 % der Kosten (maximal 40.000 Euro) über drei Jahre von der Einkommensteuer abgezogen werden.

Gefördert werden zum Beispiel:

Dämmung von Dach, Fassade oder Geschossdecken

Austausch von Fenstern und Außentüren

Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage

Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung

Voraussetzungen:

Das Gebäude ist älter als 10 Jahre

Es wird selbst genutzt (kein Vermietungsobjekt)

Die Arbeiten werden von einem Fachunternehmen durchgeführt

Wichtig:

Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen (z. B. BEG) für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich

Die Kosten für den Energieberater (Energieeffizienzexperte) werden auch gefördert

Die Förderung erfolgt unkompliziert über die Einkommensteuererklärung – ein gesonderter Förderantrag ist nicht erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums über nebenstehenden QR-Code.

Verfasst durch das Energiemanagement der VG Südeifel