Nach den Vorschriften der Tierischen Lebensmittel-Überwachungsvorschriften und der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung kann die zuständige Behörde einem Jäger die Probenentnahme für die amtliche Trichinenuntersuchung sowie die Kennzeichnung mit Wildohrmarken übertragen. Voraussetzung ist u.a. die Teilnahme an einer vom hiesigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Trichinenprobenentnahme bei Wildschweinen und Dachsen sowie die danach erfolgte behördliche Übertragung dieser amtlichen Tätigkeit (Beleihung).
Das Veterinäramt der Kreisverwaltung veranstaltet in Kooperation mit der Kreisgruppe Bitburg-Prüm des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. eine entsprechende Schulung. Schulungsinhalte sind hierzu u.a. Rechtsgrundlagen, Grundkenntnisse der Trichinellose, Grundkenntnisse der Anatomie des Wildschweines und des Dachses, Trichinenprobenentnahme bei Wildschweinen und Dachsen, Kennzeichnung etc.
Die nächste Schulung findet statt am Sonntag, den 07.05.2023, um 10:00 Uhr bei der RUW, Regionalzentrum Fließem, Hamerter Berg 1, 54636 Fließem. Anmeldeformulare sind bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm erhältlich, Ansprechpartnerin: Sonja Scherschel-Bommes (Tel. 06561-15 5311, Veterinaeramt@bitburg-pruem.de). Anmeldeschluss ist der 29.04.2023