Im Jahr 1823 wird der Bürgermeister von Oberweis vom Regierungsbezirk Trier in einem Schreiben darauf hingewiesen, in seinem Bezirk dafür zu sorgen, dass Kinder aus jüdischen Familien in die christliche örtliche Schule gingen und keinen Privatunterricht erhielten. Auch das Schulgeld war somit von den jüdischen Familien für die Unterrichtung ihrer Kinder zu entrichten.
In diesem Schreiben wird dem Bürgermeister deutlich gemacht, dass er die örtlichen Lehrer dazu anhalten soll, die jüdischen Kinder vor einer „Kränkung aufgrund ihres Glaubens durch ihre christlichen Mitschüler“ zu beschützen (Archivsignatur 655,197 217).