Bekanntgabe gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
(siehe auch http://www.bitburg-pruem.de/cms/bekanntmachungen)
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des unter dem Aktenzeichen 06U220221-10 geführten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Änderung der Gießerei mit angegliederter Rückschmelze als Nebeneinrichtung durch die Errichtung bzw. Wiederinbetriebnahme einer Flüssiggas-Anlage (Lagerkapazität 104 t) als alternative Brennstoffversorgung der Gießerei
Antragsteller: ANDREAS STIHL AG & Co. KG, Andreas-Stihl-Straße 3, 54595 Weinsheim, Gemarkung, Flur, Flurstück: Weinsheim - 0011 - 18/32
eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Die gemäß § 1 Abs. 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgte Vorprüfung nach § 9 UVPG i.V.m. Ziffer 9.1.1.2, Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG hat ergeben, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht können im Internetangebot der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm (www.bitburg-pruem.de) unter dem Link „Bekanntmachungen Bauen / Umwelt“ sowie im zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz, https://www.uvp-verbund.de/startseite) nachgelesen werden. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.