Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windkraftanlagen in den Gemarkungen Wettlingen, Ingendorf, Dockendorf, Verbandsgemeinde Bitburger Land (Projekt 7-Dörfer Windpark Süd – Windpark Bitburg Land I)
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm als zuständige Genehmigungsbehörde macht auf Antrag nach § 21a Abs. 1 Satz 1, 2. Alternative und § 24 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) sowie § 19 Abs. 3 S. 2 und § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, folgendes bekannt:
1. Aufgrund § 6 BImSchG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BImSchG und § 19 BImSchG sowie den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440) in der zurzeit geltenden Fassung und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV wurde der Windenergie Bitburg-Land Planungsgesellschaft mbH, Bettinger Straße 3, 54636 Ingendorf die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen des Typs ENERCON E160 EP5 E3 R1 mit TES, Nabenhöhe 166,6 m, Rotordurchmesser 160 m, Nennleistung jeweils 5,56 MW
• Windkraftanlage Nr.: WEA 2
Gemarkung Wettlingen, Flur 8, Flurstücke 64, 65, 69, 117
Koordinaten (hier: UTM): R: 32.315.069, H: 5.533.217
• Windkraftanlage Nr.: WEA 3
Gemarkung Ingendorf, Flur 2, Flurstücke 11, 12, 13, 450/362, 451/362, 582/360, 583/360, 584/362, 699/361,
Koordinaten (hier: UTM): R: 32.315.671, H: 5.533.957
• Windkraftanlage Nr.: WEA 6
Gemarkung Dockendorf, Flur 3, Flurstück 314/2 [südlich],
Koordinaten (hier: UTM): R: 32.315.856, H: 5.532.761
• Windkraftanlage Nr.: WEA 8
Gemarkung Dockendorf, Flur 3, Flurstück 314/2 [nördlich],
Koordinaten (hier: UTM): R: 32.315.726, H: 5.533.295
auf der Grundlage und nach Maßgabe der vorgelegten Antrags- und Planunterlagen mit den behördlichen Prüfeintragungen und den Nebenbestimmungen im Genehmigungsbescheid vom 27.09.2024, Az.: 06U230221-10, erteilt. Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG erlischt die Genehmigung, wenn die Anlage nicht innerhalb von drei Jahren nach Bestandskraft dieses Bescheides in Betrieb genommen wird.
2. Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit Begründung liegt nach dieser Bekanntmachung für zwei Wochen in dem Zeitraum vom 15.04.2025 bis einschließlich 29.04.2025 aus bei der
• Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Amt 06 - Bauen und Umwelt,
Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, Zimmer Nr. 306
(Telefon 06561 15-3061, E-Mail adames.sandra@bitburg-pruem.de oder Telefon 06561 15-3100, E-Mail hennes.anna-lena@bitburg-pruem.de)
während der Dienstzeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie
Montag bis Mittwoch von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, und bei der
• Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Abteilung 4 – Bauen und Umwelt,
Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, Zimmer Nr. 307
(Telefon 06561 66-3140, E-Mail josef.fisch@bitburgerland.de oder Telefon 06561 66-3070, E-Mail marita.emontspohl@bitburgerland.de)
während der Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr, sowie Montag bis Mittwoch von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Der Bescheid mit Begründung kann während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Dieser Bekanntmachungstext, der Genehmigungsbescheid und seine Begründung sind während des genannten Auslegungszeitraums auch über die Internetseite der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm unter
https://www.bitburg-pruem.de/cms/bekanntmachungen zugänglich.
3. Hinweise:
a) Die Genehmigung ergeht unbeschadet der behördlichen Entscheidungen, die nach
§ 13 BImSchG nicht von dieser Genehmigung eingeschlossen werden. Die Genehmigung ergeht entsprechend den diesem Bescheid zugrunde liegenden Antrags- und Planunterlagen und, zur Sicherstellung der Genehmigungsvoraussetzungen aus § 6 BImSchG, unter Festlegung entsprechender Nebenbestimmungen (§ 12 BImSchG).
b) Der Genehmigungsbescheid enthält Nebenbestimmungen zum Immissions- und
Arbeitsschutz, zu Belangen des Baurechts und des Brandschutzes, zum Natur- und Artenschutz sowie der Landschaftspflege, zur Wasser- und Abfallwirtschaft, zur Kennzeichnung als Luftfahrthindernisse, zum Straßenrecht sowie zum Boden- und Denkmalschutz.
b) Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.
4. Rechtsbehelfsbelehrung für den Genehmigungsbescheid:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach BekanntgabeWiderspruch bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Der Widerspruch eines Dritten gegen den Bescheid hat keine aufschiebende Wirkung. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.