Vollzug des Wasserverbandsgesetzes
Der Wasser-, Boden- und Weideverband Wawern hat in seiner Versammlung am 21.10.2024 die Neufassung der bestehenden Satzung in der Fassung vom 22.11.2012 beschlossen. Anlass der Satzungsneufassung ist im Wesentlichen der Wegfall des Aufgabenbereiches Viehweidetränke sowie eine Änderung des Verbandsgebietes im Bereich Entwässerung/Dränage. Aufgrund der Aufgabenänderung führt der Verband nun zukünftig den Namen Wasser- und Bodenverband Wawern.
Die Neufassung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Wawern wurde am 13.12.2024 gemäß § 58 Abs. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz -WVG-) vom 12.02.1991, in der derzeit geltenden Fassung, genehmigt.
Wir weisen darauf hin, dass die öffentliche Bekanntmachung der Satzungsänderung nach den §§ 58 Abs. 2 und § 67 Satz 2 WVG i. V. m. § 4 des Verkündungsgesetzes vom 03.12.1973 (GVBl.S. 375, BS 114-1) im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz am 03.03.2025 (Ausgabe Nr. 8/2025, Seite 169 bis 173) erfolgt ist. Die neue Satzung und die Karten können nach Vereinbarung beim Verbandsvorsteher Herrn Michael Görres, Hauptstraße 46, 54612 Wawern eingesehen werden.
Zudem werden diese auf der Internetseite des Eifelkreises Bitburg-Prüm (www.bitburg-pruem.de) unter der Rubrik „Bekanntmachungen Bauen und Umwelt“ veröffentlicht.