Mit Frühlingsbeginn setzt die „Brut- und Setzzeit“ ein. Der Begriff ist nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt und besagt in §39, dass es
Die Brut- und Setzzeit beschreibt die Zeit, in der bestimmte Regelungen gelten, damit die Nachkommen freilebender Tiere geschützt werden. Kreisjagdmeister Gerd Grebener weist gemeinsam mit der Kreisgruppe Bitburg-Prüm im Landesjagdverband in diesem Zusammenhang auf die besonderen Aufsichtspflichten für Hunde hin.
Ein jagender oder wildernder Hund ist kein Kavaliersdelikt. Im Ausnahmefall ist der Schuss auf wildernde Hunde und Katzen durch Jagdausübungsberechtigte erlaubt. Eine Zuwiderhandlung kann ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro zur Folge haben. Auch Hunde, die nicht jagen, können alleine durch ihre Anwesenheit brütende Vogelarten stören, sodass sie nicht zum Nest zurückkehren. Deswegen werden Hundebesitzer, egal wie gut ein Hund hört, darum gebeten, die vorgegebenen Regeln zu beachten.