1. Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm - Untere Landesplanungsbehörde - hat mit Schreiben vom 05.04.2023, Az. 04-Landesplanung, auf Antrag des Büros Plan-Lenz, Winterspelt, eine vereinfachte raumordnerische Prüfung nach § 16 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 18 Landesplanungsgesetz (LPlG) zur Ausweisung von Industrie- und Gewerbeflächen im Stadtteil Prüm-Dausfeld. in der Verbandsgemeinde Prüm, Eifelkreis Bitburg-Prüm, eingeleitet.
2. Die Firma Tesla Automation GmbH möchte den bestehenden Betriebsstandortes in Prüm-Dausfeld erweitern. Die hierfür benötigte Fläche liegt nur teilweise im bestehenden Bebauungsplangebiet, der Bebauungsplan muss entsprechend geändert und erweitert werden, um die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Bei diesem Vorhaben handelt es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme für die es einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung nach § 16 ROG i. V. m. § 18 LPlG bedarf. Durch dieses Verfahren wird überprüft, ob das Vorhaben
• mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und
• unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt ist.
3. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 15 Abs. 3 ROG i. V. m. § 16 Abs. 1 ROG i. V. m. § 17 Abs. 7 LPlG -analog-) können die der vereinfachten raumordnerischen Prüfung zu Grunde liegenden Unterlagen in der Zeit vom 09.05. bis 09.06.2023 unter folgenden Internet-Anschriften eingesehen werden:
• Kreisverwaltung: www.bitburg-pruem.de/cms/aktuell/bekanntmachungen
• VG Prüm: www.pruem.de
4. Stellungnahmen zur Planung können in schriftlicher oder elektronischer Form bis zum 22.06.2023 bei der Kreisverwaltung z. Hd. Katharina Scheer (scheer.katharina@bitburg-pruem.de) oder der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Anne Reuschen (anne.reuschen@vg-pruem.de) abgegeben werden.
5. Das Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung wird ortsüblich bekannt gemacht.
Bitburg, 13.04.2023