Haushaltssatzung des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg
für das Haushaltsjahr 2024
Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
| 1. | im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.739.297 Euro | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.670.947 Euro | |
| das Jahresergebnis auf | 68.350 Euro | |
| 2. 2. | im Finanzhaushalt |
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 415.000 Euro | |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.090.000 Euro | |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.405.500 Euro | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -900.500 Euro | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 900.500 Euro |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
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| zinslose Kredite auf | 0 Euro |
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| verzinste Kredite auf | 1.315.500 Euro |
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| zusammen auf | 1.315.500 Euro |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 3.600.000 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 3.600.000 Euro.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 3.997.190 Euro festgesetzt.
§ 5 Gebühren und Beiträge
Für die Erhebung der nach der Straßenreinigungssatzung vorgesehenen Straßenreinigungsgebühren wird folgender Entgeltsatz für den Abrechnungszeitraum 01.01. bis 31.12.2023 festgesetzt:
pro m angrenzende zu räumende und zu bestreuende Straßenlänge 1,90 Euro.
§ 6 Verbandsumlage
Die von den Verbandsmitgliedern aufzubringende Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2024 wird auf 479.574,00 Euro festgesetzt und ist von den Mitgliedern mit dem auf sie entfallenden Anteil am 01.07.2024 an den Zweckverband zu entrichten.
Auf die einzelnen Verbandsmitglieder entfallen folgende Umlagebeträge:
| 1. Landkreis Bitburg-Prüm | (37 %) | 177.442,38 € |
| 2. Stadt Bitburg | (37 %) | 177.442,38 € |
| 3. Verbandsgemeinde Bitburg-Land | (24 %) | 115.097,76 € |
| 4. Ortsgemeinde Röhl | (1 %) | 4.795,74 € |
| 5. Ortsgemeinde Scharfbillig | (1 %) | 4.795,74 € |
§ 7 Eigenkapital
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 3.630.994 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 3.557.929 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 3.619.640 Euro.
§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 50.000 Euro überschritten sind.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind mit Schreiben vom 20.03.2024 erteilt worden.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.04.2024 bis zum 15.05.2024 an allen Werktagen - außer samstags – von 08.00 bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg, Maria-Kundenreich-Str. 7 (Zimmer 1.38), 54634 Bitburg, öffentlich aus.