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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 17/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntgabe gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

(siehe auch https://www.bitburg-pruem.de/aktuell/bekanntmachungen/)

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des unter dem Aktenzeichen 06-251666-01 geführten Antrags auf Bauvorbescheid „Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Erweiterung eines bestehenden SB-Marktes mit gleichzeitiger Erweiterung der Verkaufsfläche von ca. 600 m2 auf ca. 1.050 m2 Verkaufsfläche nach Art der baulichen Nutzung"

Antragsteller: Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG, vertr. d. Herrn Klaus Beck, Industriepark Ponholz 1, 93142 Maxhütte-Haidhof

Gemarkung, Flur, Flurstück: Gemarkung Bitburg, Flur 7, Flurstück 159/4

eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Die gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit Ziffer 5.5.2 der Anlage 1 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Antrags auf Bauvorbescheid erfolgte allgemeine Vorprüfung nach §§ 7 und 9 UVPG hat ergeben, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Aufgrund der starken anthropogenen Vorprägung mit hohem Bebauungs- und Versiegelungsgrad sowie der Lärmkulisse sind von dem Vorhaben keine relevanten Schutzgüter betroffen. Mit dem Bauvorhaben sind nahezu keine Eingriffe verbunden, sodass bei keinem Schutzgut auch nicht in der Betrachtung von Wechselwirkungen eine Erheblichkeit vorliegt.

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Bitburg, den 07.04.2026
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Trierer Straße 1, 54634 Bitburg
Im Auftrag
gez. Tobias Heinen