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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 17/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung der unteren Landesplanungsbehörde des Eifelkreises Bitburg-Prüm gemäß §§ 15, 16, 27 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. §§ 17, 18 Landesplanungsgesetz (LPlG)

Frau Sarah Zimmer, Königswäldchen 3, 54634 Bitburg, hat bei der unteren Landesplanungsbehörde die Durchführung einer beschleunigten Raumverträglichkeitsprüfung (beschl. RVP) nach §§ 15, 16, 27 Abs. 3 ROG i. V. m. §§ 17, 18 LPlG für die Errichtung einer Tiny-House-Siedlung mit Erschließung und Stellplätzen an der L 32 auf dem Grundstück der Gemarkung Bitburg, Flur 1, Flurstück 166 beantragt.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein raumbedeutsames Vorhaben, für das es gemäß § 1 Satz 2 ROG i. V. m. § 17 Abs. 1 S. 2 LPlG einer RVP bedarf. Im Rahmen dieser Prüfung waren die raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung, insbesondere die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, weiterhin die ernsthaft in Betracht kommenden Standort- oder Trassenalternativen zu überprüfen und eine überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 des UVPG durchzuführen. Nachfolgend teilen wir das Ergebnis der Prüfung mit:

Hinsichtlich der Erfordernisse der Raumordnung

Das Vorhaben ist derzeit nur eingeschränkt raumordnerisch verträglich.

LEP IV – erhebliche Konflikte:

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Vorrang der Innenentwicklung (Z 31) nicht nachgewiesen

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Außenbereichsneuinanspruchnahme ohne belastbare Alternativenprüfung

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fehlende Innenentwicklungspotenziale bzw. deren Nachweis

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Zielverstoß gegen Anbindungsgebot (Z 34) durch fehlende Siedlungsanbindung

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Schwellenwerte der Wohnbauflächenentwicklung (Z 32) nicht nachgewiesen

Siedlungsstruktur:

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isolierter Standort außerhalb des Siedlungszusammenhangs

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drohende Zersiedlung / keine integrierte Siedlungsentwicklung

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fehlende funktionale Einbindung in Infrastruktur der Stadt Bitburg

Regionalplanung:

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Funktionszuweisung „Wohnen" und „Freizeit/Erholung" grundsätzlich positiv

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Umsetzung jedoch nur innerhalb integrierter Siedlungsbereiche

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Standortwahl nicht funktionsgerecht im Sinne der Konzentrationsziele

Freiraum-/Umweltbelange:

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Landwirtschaft, Grundwasserschutz und Erholung betroffen

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überwiegend nur bei Beachtung von Maßgaben vereinbar

Ergebnis:

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erhebliche raumordnerische Bedenken gegen den Standort, insbesondere aufgrund des Zielverstoßes zu Z 34 LEP IV

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Vorhaben nur unter Voraussetzungen vertretbar:

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Nachweis Innenentwicklungspotenziale

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Alternativenprüfung

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stärkere Siedlungsanbindung / Integration

Hinsichtlich der Standortwahl

Eine Alternativenprüfung ist erforderlich:

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Prüfung innenstadtnaher bzw. angebundener Standorte erforderlich

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Nachweis, dass keine besser geeigneten Alternativen bestehen

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Vergleich mit integrierten Siedlungs- oder Randlagen notwendig

Der gewählte Standort ist derzeit raumordnerisch kritisch zu bewerten.

Alternativenprüfung zwingende Voraussetzung für weitere positive Bewertung.

Überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter gem. UVPG sowie LUVPG

Eine UVP-Pflicht ist für das beantragte Vorhaben nicht gegeben.

Hinsichtlich der Trägerbeteiligung / Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Raumverträglichkeit ist gegeben, wenn die im Einzelnen genannten Maßgaben erfüllt werden:

1. Bauleitplanung: Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich mit Umweltprüfung- u. bericht; Bedarfsanalyse gem. § 1 Abs. 5 u. § 1a Abs. 2 BauGB; Überprüfung der Art der baulichen Nutzung gem. § 2 BauNVO

2. Wasserwirtschaft / Grundwasserschutz: Wir weisen auf die Maßgaben der SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Trier, der Stadtwerke Bitburg sowie der unteren Wasserbehörde hin.

3. Naturschutz / Landschaft: Vertiefte Einschätzung erst nach Umweltprüfung/Umweltbericht möglich; bei Umsetzung des Grünkonzepts keine erheblichen Bedenken; Eingrünung und Durchgrünung als zentrale Voraussetzung; Konfliktpotenzial nur bei Eingriff in Gehölzstrukturen (z. B. Erschließung)

4. Landwirtschaft: keine grundsätzlichen Bedenken der Landwirtschaftskammer mit dem Hinweis:

Emissionen durch intensive Nutzung umliegender Flächen, Ausgleichsmaßnahmen möglichst nicht auf landwirtschaftlichen Flächen.

5. Verkehr / Straßenbau (L 32): Zustimmung unter klaren technischen Auflagen.

6. Ver- und Entsorgung / Strom: Netz vorhanden, aber Schutzstreifen ist einzuhalten (Leitungsplan)

7. Boden / Geologie: Wir weisen auf die Maßgaben des Landesamtes für Geologie und Bergbau hin.

8. Denkmalschutz: keine bekannten Konflikte, jedoch standardmäßige Melde- und Schutzpflichten.

54634 Bitburg, 14.04.2026
Im Auftrag
gez. Verena Metzen