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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 18/2024
Allgemeine Mitteilungen
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Antragsfrist Agrarförderung endet am 15. Mai

Seit dem 25. März läuft das diesjährige Antragsverfahren zur Agrarförderung. Die Antragsteller aus dem Jahr 2023 wurden im März über den Antragsstart per Mail informiert. Die Zugangsdaten aus dem letzten Jahr für die Antragssoftware LEA sind auch im Jahr 2024 gültig.

Antragsteller, die im Vorjahr keinen Antrag auf Agrarförderung gestellt haben, können bei der Kreisverwaltung einen Zugang zur Antragssoftware LEA beantragen.

Der vollständige Förderantrag ist bis spätestens 15. Mai online zu versenden. Förderanträge, die die gekoppelte Einkommensstützung für Mutterschafe und –ziegen oder für Mutterkühe betreffen und nach dem 15. Mai eingehen, müssen abgelehnt werden, da der vorgeschriebene Haltungszeitraum für die betreffenden Tiere am 15. Mai beginnt.

Sammelanträge für die übrigen flächenbezogenen Direktzahlungen können bis einschließlich 31. Mai 2024 vorgelegt werden. Sie gelten dann jedoch als verspätet. Je Tag der Verspätung muss in diesen Fällen die berechnete Direktzahlung um ein Prozent gekürzt werden.

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt Landwirtschaft gerne telefonisch oder per E-Mail unter landwirtschaft@bitburg-pruem.de zur Verfügung. Bei persönlichen Vorsprachen wird eine vorherige telefonische Terminvereinbarung empfohlen.