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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 19/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Renaturierung Ehlenzbach

Bekanntgabe gemäß § 5 des

Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des unter dem Aktenzeichen 06U220118-20 geführten wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens zur Renaturierung des „Ehlenzbaches“ (Gewässer III. Ordnung) gemäß §§ 68 und 69 WHG

Antragsteller:

Verbandsgemeinde Bitburger Land,

Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg

Gemarkung, Flur, Flurstück:

Ließem

Flur 1

Flurstücke 126, 47/2, 49/2, 50/4, 50/6 und 51/2,

Flur 3

Flurstücke 42/2 und 78/2,

Flur 4

Flurstücke 29, 30, 37, 43, 44/2, 45, 6/2, 8/5, 8/6, 8/8, 8/9 und 9/5,

Rittersdorf

Flur 1

Flurstücke 16, 6/2,

Flur 2

Flurstücke 11, 2, 35, 38 und 39

keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird.

Die im wasserrechtlichen Zulassungsverfahren vorgeschaltete standortbezogene Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 das Gesetztes über Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Ziffer 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG hat ergeben, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Keine der Schutzgüter (Menschen, insbes. menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter) sind durch das Vorhaben erheblich, dauerhaft oder irreversibel beeinträchtigt.

Durch das Vorhaben sind unmittelbar keine besonderen Gebiete gemäß der in Anlage 3 Nr. 2.3 des UVPG aufgeführten Schutzkriterien betroffen.

Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht können im Internetangebot der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm (www.bitburg-pruem.de) unter der Rubrik „Bekanntmachungen Bauen/Umwelt“ nachgelesen werden.

Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Bitburg, den 28.04.2023
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Trierer Straße 1, 54634 Bitburg
Im Auftrag
Daniela Reiffers