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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 2/2023
Seite 2
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Regelungen zur Versorgungssicherheit im Eifelkreis

Dank einer Notstromversorgung ist ein notfallmäßiger Dienstbetrieb der Kreisverwaltung bei einem längerfristigen Stromausfall möglich. Im Katastrophenschutzzentrum stellt ein leistungsstarkes Notstromaggregat - für 72 Stunden ohne nachzutanken - die vollständige Einsatzbereitschaft der Einsatzleitung sicher und kann notfalls auch weitere im näheren Umfeld sich positionierende Hilfsorganisationen zusätzlich mit Strom versorgen.

In den Städten und Ortsgemeinden werden bei einem großflächigen oder länger anhaltenden Stromausfall spätestens nach 30 Minuten die Feuerwehrgerätehäuser (FGH) besetzt. Bei Vorliegen eines Notfalls erhalten Sie dort Hilfe und Unterstützung. Von dort kann auch bei Ausfall des Telefonnetzes per Funk ein Notarzt gerufen werden. Nichtortskundige sollen sich frühzeitig über den Standort ihres FGH informieren.