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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und

des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit

Öffentliche Bekanntmachung - Errichtung und Betrieb von

2 Windkraftanlagen auf der Gemarkung Kobscheid, Verbandsgemeinde Prüm

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in Verbindung mit §§ 8 ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) sowie aktuell davon abweichend bzw. ergänzend hierzu die Regelungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, folgendes bekannt:

1. Die BayWa r.e. Wind GmbH, Arabellastraße 4, 81925 München beantragt die erstmalige Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen des Typs Nordex N163/5.X, Nabenhöhe jeweils 164 m, Rotordurchmesser jeweils 163 m, Nennleistung jeweils 5,7 MW, in der Verbandsgemeinde Prüm, Gemarkung Kobscheid, Flur 3, Flurstücke Nr. 24, 35/23, 36/23, 62/3, 64/16 und Flur 4, Flurstücke Nr. 36, 37, 38, 40, 41, 42. Das Vorhaben liegt innerhalb des Sondergebietes „C - Schneifelrücken“ der 6. Fortschreibung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm - Teilfortschreibung „Windenergie“. Die Anlagen sollen voraussichtlich im 1. Quartal 2025 in Betrieb genommen werden.

Hierfür ist gemäß §§ 4 Abs. 1, 10, 19 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. c der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV sowie den §§ 8 ff. der 9. BImSchV ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Für das Verfahren und die Entscheidung über die Erteilung der beantragten Genehmigung ist nach der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSchZuVO) i. V. m. § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) und 3 Abs. 1 Ziffern 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm in Bitburg als Untere Immissionsschutzbehörde zuständig.

2. Für das Vorhaben wurde von der Antragstellerin gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet, sodass die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Ein entsprechender Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt.

Der UVP-Bericht und die den Antragsunterlagen beigefügten weiteren umweltrelevanten Unterlagen enthalten gebündelte Angaben bzgl. der zu erwartenden Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Menschen, insbesondere die menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter) sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Weitere Angaben über Art und Umfang des Vorhabens sowie deren Auswirkungen auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit und Empfehlungen zur Begrenzung dieser Auswirkungen einschließlich Gutachten, insbesondere zu Schall und Schattenwurf sowie Eisfall, können den Antrags- und Planunterlagen zum Verwaltungsverfahren mit dem Aktenzeichen 06U200115-10 entnommen werden.

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV muss die Bekanntmachung auch die Bezeichnung der für das Vorhaben entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegen, enthalten. Hierzu gehören neben den umweltrelevanten Stellungnahmen (u.a. Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier vom 19.11.2020 und 04.01.2022, Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft Abfallwirtschaft, Bodenschutz Trier vom 02.07.2021, Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Fachgruppe Luftverkehr Hahn/Flughafen vom 03.09.2020, Landesbetrieb Mobilität Gerolstein vom 01.03.2022, Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, untere Bauaufsichtsbehörde vom 02.02.2022, Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Trier vom 31.08.2020 und 14.12.2021, Forstamt Prüm vom 10.02.2022, Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz vom 20.01.2022) insbesondere folgende Unterlagen:

1.

Allgemeine Angaben

1.1

Formular 1.1 Antrag auf Genehmigung einer Anlage

1.2

Projektkurzbeschreibung

1.3

Standort der Anlagen, Koordinaten, Höhenlage

1.4

Herstell- und Rückbaukosten

1.5

Formular 1.2 Antrag auf Genehmigung einer Anlage

1.6

Antrag auf Durchführung eines förmlichen Verfahrens

2.

Verzeichnis der Unterlagen

2.1

Formular 2 Verzeichnis der Unterlagen

3.

Anlagedaten

3.1

Formular 3 Anlagedaten

3.2

Technische Beschreibung

3.3

Übersichtszeichnung

3.4

Fundamente

3.5

Abmessungen Gondel und Rotorblätter

3.6

Anforderungen an Transport, Zuwegung und Kranstellfläche

3.7

Technische Beschreibung Befahranlage

3.8

Referenzenergieertrag

4.

Gehandhabte Stoffe

4.1

Formular 4 Gehandhabte Stoffe

4.2

Sicherheitsdatenblätter

4.3

Einsatz von Flüssigkeiten und Maßnahmen gegen unfallbedingten Austritt

4.4

Getriebeölwechsel

5.

Einleiterdaten / Emissionsdaten / Energiebilanz

5.1

Formular 5.1. Einleiterdaten (nicht erforderlich)

5.2

Formular 5.2 Emissionsdaten (nicht erforderlich)

5.3

Umwelteinwirkungen einer WEA

6.

Emissionsquellen (Schatten)

6.1

Formular 6.1 Verzeichnis der Emissionsquellen

(nicht erforderlich)

6.2

Formular 6.2 Verzeichnis der Treibhausgasquellen

(nicht erforderlich)

6.3

Schattenwurfgutachten vom 15.11.2019,

Ramboll Deutschland GmbH

6.4

Schattenwurfmodul

7.

Lärmrelevante Aggregate (Schall)

7.1

Formular 7 Verzeichnis der lärmrelevanten Aggregate

7.2

Schallgutachten vom 20.01.2020, Ingenieurbüro Pies GbR

7.3

Anlage A zum Schallgutachten

7.4

Anlage B zum Schallgutachten

7.5

Schallemission, Leistungskurve

7.6

Oktav - Schallleistungspegel

7.7

Serrations

8.

Störfallverordnung

8.1

Formular 8.1 Angaben Betriebsbereich (nicht erforderlich)

8.2

Formular 8.2 Anlage in Betriebsbereich (nicht erforderlich)

8.3

Formular 8.3 Angemessener Sicherheitsabstand

(nicht erforderlich)

9.

Angaben zu den Abfällen

9.1

Formular 9.1 Angaben zu den Abfällen

9.2

Formular 9.2 Entsorgungsbestätigung anfallender Abfälle (nicht erforderlich)

9.3

Formular 9.3 Angaben zum Abwasser (nicht erforderlich)

9.4

Abfallbeseitigung

9.5

Abfälle beim Betrieb der Anlage

10.

Arbeitsschutz

10.1

Formular 10.1 Arbeitsschutz Blatt I

10.2

Formular 10.2 Arbeitsschutz Blatt II

10.3

Formular 10.3 Arbeitsschutz Blatt III

10.4

Arbeitsschutz- und Sicherheit

10.5

Sicherheitshandbuch

10.6

Flucht- und Rettungsplan

11.

Brandschutz

11.1

Formular 11.1 Brandschutz

11.2

Formular 11.2 Löschwasserrückhaltung (nicht erforderlich)

11.3

Grundlagen zum Brandschutz

11.4

Blitzschutz und EMV

12.

Naturschutz- & Landschaftspflege

12.1

Formular 12.1 Naturschutz- und Landschaftspflege

12.2

Formular 12.2 UVP-Screening

12.3

Avifaunistisches Fachgutachten vom 21.04.2021,

ecoda GmbH & Co. KG

12.4

Raumnutzungsanalyse Rotmilan vom 13.04.2021,

ecoda GmbH & Co. KG

12.5

Raumnutzungsanalyse Schwarzstorch vom 06.01.2021,

ecoda GmbH & Co. KG

12.6

Fachgutachten Fledermäuse vom 28.04.2021,

ecoda GmbH & Co. KG

12.7

Fledermausmodul

12.8

Fachbeitrag Artenschutz vom 27.05.2021,

ecoda GmbH & Co. KG

12.9

FFH-Verträglichkeitsprüfung vom 04.05.2021,

ecoda GmbH & Co. KG

12.10

Hydrogeologisches Fachgutachten vom 21.07.2020,

BBU Dr. Schubert GmbH & Co. KG

12.11

Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) vom 12.10.2021,

ecoda GmbH & Co. KG

12.12

UVP-Bericht inkl. Visualisierungen vom 12.10.2021,

ecodaGmbH & Co. KG

13.

Anlagen

13.1

Anlage 1 Ansprechpersonen

13.2

Anlage 2 Anlagen- und Betriebsbeschreibung

13.3

Anlage 3 Fließbild (nicht erforderlich)

13.4

Anlage 4 (nicht erforderlich)

14.

Plananlagen

14.1

Topographischer Übersichtslageplan WEA-Standorte

(1:25.000)

14.2

Übersichtslageplan WEA-Standorte & Infrastruktur auf Luftbild (1:5.000)

14.3

Übersichtslageplan WEA-Standorte & Infrastruktur auf

Flurkarte (1:2.000)

14.4

Lageplan mit Abständen WEA zu nächstgelegenen

Siedlungen (TK 1:10.000)

14.5

Übersichtsplan der Rodungsflächen (FK 1:3.000)

14.6

Detaillageplan & Schnittzeichnungen WEA 01

14.7

Detaillageplan & Schnittzeichnungen WEA 02

14.8

Sichtweitennachweis Einmündungsbereich Wirtschaftsweg /

L20 (1:250)

14.9

Querprofil Wirtschaftsweg im Einmündungsbereich

14.10

Amtliche Katasterpläne

14.11

Schleppkurven- und Sichtweitenanalyse L20

15.

Bauantragsunterlagen

15.1

Formular Antrag auf Baugenehmigung

15.2

Anlage zum Antrag auf Baugenehmigung /

Eigentümerverzeichnis

15.3

Urkunde Listeneintragung Bauvorlagenberechtige Ingenieure

15.4

Abstandsflächenberechnung

15.5

Turbulenzgutachten vom 03.02.2020, I17-Wind GmbH & Co. KG

15.6

Bodengutachten vom 29.11.2019, WPW Geoconsult Südwest GmbH

15.7

Verpflichtungserklärung Rückbau

15.8

Maßnahmen bei Betriebseinstellung

16.

Luftfahrthindernis

16.1

Angaben für die Anzeige eines Luftfahrthindernisses

16.2

Ansichtsskizze der WEA

17.

Hinderniskennzeichnung

17.1

Kennzeichnung von Nordex Windenergieanlagen

17.2

Kennzeichnungen von Nordex Windenergieanlagen in Deutschland

18.

Maßnahmen Eisansatz

18.1

Eisfallgutachten vom 15.11.2019, Ramboll Deutschland GmbH

18.2

Maßnahmen bei Eisansatz

18.3

Verpflichtungserklärung Eisabwurf

18.4

Zusammenfassung Eiserkennungssystem IDD.Blade

19.

Typenprüfung

Prüfbescheid Typenprüfung TÜV SÜD

20.

Sonstiges

20.1

Nutzungsverträge Baugrundstücke

20.2

Nutzungsvertrag Zuwegung & Kabel OG Roth bei Prüm

3. Die Antrags- und Planunterlagen einschließlich der Unterlagen zur Umweltverträglichkeit in Form eines UVP-Berichtes sowie die entscheidungserheblichen sonstigen der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegenden behördlichen Unterlagen, die Angaben über die Auswirkungen der Anlage auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit oder Empfehlungen zur Begrenzung dieser Auswirkungen enthalten, werden gemäß § 10 der 9. BImSchV i. V. m. § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes in dem Zeitraum vom 24.01.2023 bis einschließlich 23.02.2023 (Auslegungsfrist) zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt und sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm unter dem Link https://www.bitburg-pruem.de/cms/bekanntmachungen

und im UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz (https://www.uvp-verbund.de/portal/) zugänglich.

Darüber hinaus liegen Ausfertigungen der Unterlagen aus von Dienstag, 24.01.2023 bis einschließlich Donnerstag, 23.02.2023 bei der

-

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Amt 06 - Bauen und Umwelt, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, Zimmer Nr. 310 (Telefon 06561 15-3100, E-Mail adames.sandra@bitburg-pruem.de oder Telefon 06561 15-3090, E-Mail schons.richard@bitburg-pruem.de) während der Dienstzeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, und bei der

-

Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer Nr. 305 (Telefon 06551 943-305, E-Mail robert.ennen@vg-pruem.de, Telefon 06551 943-304, E-Mail claudia.breuer@vg-pruem.de) während der Dienstzeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Die Unterlagen können dort während der o.a. Dienststunden und nach Maßgabe der jeweils aktuell geltenden pandemiebedingten örtlichen Regelungen eingesehen werden.

4. Die Öffentlichkeit kann Einwendungen gegen das Vorhaben vom 24.01.2023 bis einschließlich 23.03.2023 (Einwendungsfrist) schriftlich bei den v.g. Auslegungsstellen oder elektronisch (info@bitburg-pruem.de oder adames.sandra@bitburg-pruem.de) erheben. Das Datum des Eingangs ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Nach § 17 Abs. 1 und 2 des VwVfG in der derzeit gültigen Fassung gilt bei Anträgen und Eingaben, die in einem Verwaltungsverfahren von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht enthalten, kann die Genehmigungsbehörde unberücksichtigt lassen.

5. Gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG kann die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. Sollte die Genehmigungsbehörde im Rahmen dieser Ermessensentscheidung die Durchführung eines Erörterungstermins für erforderlich halten, so ist dieser gemäß § 18 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich und findet statt am Mittwoch, 03.05.2023, ab 10:00 Uhr im Großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm in Bitburg, Trierer Straße 1. Der Erörterungstermin kann bei Erforderlichkeit am nächsten Tag fortgesetzt werden. Er dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit zur Erläuterung ihrer Einwendungen geben. Die formgerecht erhobenen Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert (§ 10 Abs. 4 Nr. 3 BlmSchG).

Sollte der Erörterungstermin aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde nicht, an einem anderen Termin oder abweichend als Online-Konsultation (§ 5 Abs. 2 PlanSiG) stattfinden, wird dies rechtzeitig vorher öffentlich bekannt gemacht.

6. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen dem Antragsteller und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt sind, bekanntzugeben sind. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind (§ 12 Abs. 2 Satz 3 der 9. BImSchV).

7. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung in den Kreisnachrichten des Eifelkreises Bitburg-Prüm und außerdem entweder im Internet oder im Trierischen Volksfreund ersetzt werden.

8. Der Nachbarstaat Belgien wurde über das beantragte Vorhaben unterrichtet (grenzüberschreitende Behördenbeteiligung).

Bitburg, den 2. Januar 2023
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Trierer Straße 1, 54634 Bitburg
In Vertretung
gez.: Andrea Fabry