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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 2/2023
Allgemeine Mitteilungen
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Förderaufruf für Investitionen in die Grundversorgung des ländlichen Raumes

6. Förderaufruf zum Förderprogramm Lokale Ländliche Entwicklung wird verlängert

Das Land Rheinland-Pfalz verlängert im Rahmen des LEADER-Ansatzes die bisherige Förderung aus dem Förderprogramm Lokale Ländliche Entwicklung (FLLE2.0) bis zum 30.06.2023. Damit soll ein zusätzliches adäquates Förderangebot für die anstehenden Aufgaben des ländlichen Raumes zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt werden 4,5 Mio. EUR bereitgestellt.

Wie im Vorjahr werden diese Fördermittel für die Maßnahmen „Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ und „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) eingesetzt.

Die Maßnahme „Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ spricht kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern an. Hier werden Fördermittel beispielsweise für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter einschließlich der projektbezogenen Beratungsleistungen von Ingenieuren und Architekten zur Verfügung gestellt. Das Förderspektrum reicht von Werkstatterweiterungen und –einrichtungen bis hin zur Gründung und Ausstattung von Cafés, Dorf- oder Hofläden. Für Investitionen können Zuschüsse von 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewährt werden.

Zum anderen werden in dem Förderaufruf „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ berücksichtigt. Dies betrifft Investitionen für kleinere Nahversorgungseinrichtungen, die einen Gemeinnutzen nachweisen können. Darunter fallen zum Beispiel Investitionen in Dorfgemeinschaftshäuser, Umnutzungen von Wohnhäusern zu Tagespflegeeinrichtungen oder Jugendzentren und Ärztehäuser. Anträge können Kommunen, Vereine aber auch sonstige natürliche und juristische Personen in den LEADER-Regionen stellen. Der Fördersatz liegt für solche Investitionen bei 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Darüber hinaus beinhaltet der Förderaufruf auch Vorhaben zum Thema „Innenstädte der Zukunft“, um neben der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung auch den neuen gesellschaftlichen Anforderungen an lebendige Stadt- und Ortskerne mit einer Mischung an Funktionen aus Wohnen, Kultur, Arbeit, Freizeit und Grünflächen zu begegnen. Hier orientieren sich die Fördersätze an den Förderkonditionen klassischer LEADER-Projekte.

Die Auswahl der Vorhaben liegt nach dem „Bottom-up-Prinzip“ bei den Lokalen Aktionsgruppen. Sie legen außerhalb der typischen Pflichtaufgaben den regionalen Bedarf fest.

Die Einzelheiten zu den Förder- und Auswahlkriterien können bei der LAG-Geschäftsstelle erfragt oder unter www.lag-bitburg-pruem.de eingesehen werden. Wichtig: Der Förderaufruf endet am 30.06.2023. Interessierte Projektträger wenden sich ab sofort bitte an:

Maria Riemann, Tel.: 06561-15 5105, E-Mail: riemann.maria@bitburg-pruem.de oder

Otmar Banz, Tel.: 06561-15 5106, E-Mail: banz.otmar@bitburg-pruem.de