Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
- Gemarkung Büdesheim — (Gr.L.Nr. 799/2022)
Flur 11 Nr. 51, Waldfläche,
Im mittelsten Berg, — 2,2060 ha
- Gemarkung Watzerath — (Gr.L.Nr. 803/2022)
Flur 52 Nr. 61/2, LWFl., Waldfläche,
Hauptstr., Auf der Hach. — 0,7737 ha
Aktive Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteresse
bis spätestens 10 Tage
ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten
(Frist: 14.01.2023 bis einschl. 24.01.2023)
der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Untere Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, schriftlich auf dem postalischen Wege oder per E-Mail ausschließlich an:
Grundstuecksverkehr@bitburg-pruem.de unter Angabe der Betriebsnummer sowie der Angabe der Bewirtschaftungsgröße der landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Nutzflächen mitteilen.