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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 2/2023
Allgemeine Mitteilungen
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Grundstücksverkehr

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

- Gemarkung Büdesheim  —  (Gr.L.Nr. 799/2022)

Flur 11 Nr. 51, Waldfläche,

Im mittelsten Berg,  —  2,2060 ha

- Gemarkung Watzerath  —  (Gr.L.Nr. 803/2022)

Flur 52 Nr. 61/2, LWFl., Waldfläche,

Hauptstr., Auf der Hach.  —  0,7737 ha

Aktive Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteresse

bis spätestens 10 Tage

ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten

(Frist: 14.01.2023 bis einschl. 24.01.2023)

der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Untere Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, schriftlich auf dem postalischen Wege oder per E-Mail ausschließlich an:

Grundstuecksverkehr@bitburg-pruem.de unter Angabe der Betriebsnummer sowie der Angabe der Bewirtschaftungsgröße der landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Nutzflächen mitteilen.