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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 2/2026
Allgemeine Mitteilungen
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Erinnerung an Stichtags- sowie Zu- und Abgangsmeldungen für Schweine, Schafe und Ziegen

Das Veterinäramt erinnert alle Halterinnen und Halter von Schweinen, Schafen und Ziegen an die gesetzlichen Meldepflichten. Sie sind ein zentraler Baustein der Tierseuchenprophylaxe und dienen der lückenlosen Rückverfolgbarkeit von Tierbeständen.

Für alle Halter von Schweinen, Schafen und Ziegen ist die jährliche Stichtagsmeldung verpflichtend. Gemeldet werden müssen die am 01. Januar tatsächlich vorhandenen Tierbestände. Die Meldung muss spätestens bis zum 15. Januar eines Jahres vorliegen. Wenn zum Stichtag keine Tiere gehalten werden, aber im Laufe des Jahres wieder Tiere eingestellt werden, ist dennoch eine Stichtagsmeldung mit „0 Tieren“ erforderlich.

Zusätzlich zur Stichtagsmeldung müssen alle Tierbewegungen zeitnah dokumentiert werden: Zugänge und Abgänge von Schweinen, Schafen und Ziegen im Laufe des Jahres müssen innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden.

Stichtagsmeldung sowie Zu- und Abgangsmeldungen können online im HI-Tier-System oder per Meldekarte über den Landeskontrollverband (LKV) Rheinland-Pfalz erfolgen.

Wird die Tierhaltung dauerhaft aufgegeben, ist dies verpflichtend unverzüglich schriftlich dem Veterinäramt mitzuteilen.

Das Veterinäramt bittet alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die Meldungen fristgerecht und vollständig vorzunehmen.

Bei Fragen zur Meldung oder zum Zugang in HI-Tier stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramtes gerne zur Verfügung (veterinaeramt@bitburg-pruem.de; Telefon 06561-15 5329 oder 06561-15 5328).