Die reguläre Frist für die Einreichung des Sammelantrages ist am 15. Mai 2023 abgelaufen. Die Antragsteller können antragsrelevante Dokumente nachreichen. Antragsrelevante Dokumente sind oder können sein:
Nach dem Versand des Antrags wurden die Antragsteller ggfs per E-Mail zur Vorlage der genannten Unterlagen aufgefordert. Zusätzlich werden in der Antragssoftware LEA unter der Schaltfläche „Upload von Nachweisen“ die erforderlichen Dokumente aufgelistet.
Damit ein Antrag gültig ist, müssen alle benötigten antragsrelevanten Dokumente bis spätestens 31. Mai 2023 entweder elektronisch über die Antragssoftware LEA oder in Papierform bei der Kreisverwaltung eingereicht werden.
Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt Landwirtschaft gerne telefonisch oder per E-Mail unter landwirtschaft@bitburg-pruem.de zur Verfügung. Bei persönlichen Vorsprachen wird eine vorherige telefonische Terminvereinbarung empfohlen.