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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 20/2023
Allgemeine Mitteilungen
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Agrarförderung: Fehlende Unterlagen jetzt einreichen

Die reguläre Frist für die Einreichung des Sammelantrages ist am 15. Mai 2023 abgelaufen. Die Antragsteller können antragsrelevante Dokumente nachreichen. Antragsrelevante Dokumente sind oder können sein:

  • Nachweis Aktiver Landwirt (z. B. Beitragsbescheid Unfallversicherung 2022)
  • Nachweis Verfügungsberechtigung für erstmalig oder erstmalig nach drei Jahren beantragte Flurstücke (z. B. Pachtvertrag oder Eigentumsnachweis)
  • Altersnachweis und Ausbildungsnachweis bei erstmaliger Beantragung der Junglandwirtprämie in 2023
  • Kalbungsnachweis bei beantragten Mutterkühen bei nicht vorhandener Geburtsmeldung im HIT (z. B. Bestätigung des Tierarztes)
  • Nachweis Agri-Photovoltaik-Anlage

Nach dem Versand des Antrags wurden die Antragsteller ggfs per E-Mail zur Vorlage der genannten Unterlagen aufgefordert. Zusätzlich werden in der Antragssoftware LEA unter der Schaltfläche „Upload von Nachweisen“ die erforderlichen Dokumente aufgelistet.

Damit ein Antrag gültig ist, müssen alle benötigten antragsrelevanten Dokumente bis spätestens 31. Mai 2023 entweder elektronisch über die Antragssoftware LEA oder in Papierform bei der Kreisverwaltung eingereicht werden.

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt Landwirtschaft gerne telefonisch oder per E-Mail unter landwirtschaft@bitburg-pruem.de zur Verfügung. Bei persönlichen Vorsprachen wird eine vorherige telefonische Terminvereinbarung empfohlen.