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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 20/2023
Allgemeine Mitteilungen
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Jugendschöffenwahl 2023

Derzeit läuft die Bewerbungsfrist für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028.

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Rechtsprechung in Jugendstrafsachen. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen ein und können so zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung beitragen. Schöffinnen und Schöffen benötigen dabei keine besonderen Rechtskenntnisse.

Das Amt der Jugendschöffin/ des Jugendschöffen ist ein Ehrenamt.

Die Ausübung dieses Ehrenamtes ist unter anderem an folgende Voraussetzungen geknüpft:

Deutsche Staatsangehörigkeit (und der deutschen Sprache mächtig)

Alter zwischen 25 und 69 Jahren

Wohnsitz im Landkreis Bitburg-Prüm zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste

Besondere Befähigung und Erfahrung in der Erziehung junger Menschen

Sie nehmen während eines Jahres in ca. 12 Sitzungen an den Verhandlungen teil. Die nächste Amtsperiode beginnt am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2028.

Die Schöffinnen und Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit einen Ausgleich für Verdienstausfall und Fahrtkosten. Sie sind gesetzlich vor beruflichen Nachteilen geschützt.

Interessierte Personen können das Bewerbungsformular bei Laura Hauer, Tel.: 06561 15-3630 oder E-Mail: hauer.laura@bitburg-pruem.de anfordern.

Bewerbungen nimmt die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm bis zum 31.05.2023 entgegen.