Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
- Gemarkung Gransdorf (Gr.L.Nr. 251/2026)
Flur 22 Nr. 3, LWFl., Aufm Heidenberg, 0,7745 ha
Aktive Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten
(Frist: 16.05.2026 bis einschl. 26.05.2026)
der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, schriftlich oder per E-Mail an: Grundstuecksverkehr@bitburg-pruem.de unter Angabe der Betriebsnummer sowie der Größe der bewirtschafteten Fläche mitteilen.