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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Mit Schreiben vom 20.10.2022 hat das Büro ISU, Bitburg, im Auftrag Volksbank Immobilien GmbH, Bitburg, eine vereinfachte raumordnerische Prüfung zur Errichtung eines Wohnbaugebietes „Am Boden II“ in der Stadt Bitburg, Stadtteil Masholder, Eifelkreis Bitburg-Prüm, beantragt. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Äußerungen seitens der beteiligten Fachbehörden und Fachstellen teilen wir nachfolgend das Ergebnis mit.

Unter Beachtung der im Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) und im Regionalen Raumordnungsplan der Region Trier (ROP) enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie nach Abwägung der sich aus § 2 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 1 Abs. 4 Landesplanungsgesetz (LPlG), dem LEP IV, dem ROP Region Trier ergebenden Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung ergeht folgender raumordnerischer Entscheid:

Zusammenfassend kommen wir zu dem Ergebnis, dass das Planungsvorhaben bei Beachtung bzw. Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Anforderungen raumverträglich und mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist:

1.

Im Rahmen der Realisierung des Vorhabens ein zweistufiges Bauleitplanverfahren durchzuführen.

2.

Der Bedarf an neuen Wohnflächen ist konkret nachzuweisen.

3.

Der Zielkonflikt bezüglich des Schwellenwertes zum Wohnflächenbedarf ist im weiteren Verlauf des Verfahrens aufzulösen.

4.

Durch das geplante Bauvorhaben werden in erheblichen Maße Böden versiegelt. Bodenfunktionsbezogene Kompensationen sind mit den entsprechenden Fachämtern abzustimmen.

5.

Die ingenieurgeologischen Sachverhalte, insbesondere die Hangstabilität, sind aufgrund der Bodenbeschaffenheit sowie der Topografie des Geländes zu prüfen. Die die Erstellung eines Baugrundgutachtens wird dringend empfohlen.

6.

Immissionen sind auf ein vertretbares Maß zu beschränken. Immissionsschutzrelevante Belange sind mit den entsprechenden Fachbehörden abzuhandeln.

7.

Die Vorhaben liegen teilweise in Vorranggebieten der Landwirtschaft. Im weiteren Verfahren sind Aussagen über die agrarstrukturellen Auswirkungen des Vorhabens auf Belange der Landwirtschaft, bzw. der konkret und/oder mittelbar betroffenen Landwirte zu ergänzen und vertieft darzustellen.

8.

Naturschutzfachlich bedeutsame Vorgaben zu Art und Ausführung des Vorhabens sind im weiteren Planungsprozess zu beachten.

9.

Wasserschutzfachlich bedeutsame Vorgaben zu Art und Ausführung des Vorhabens sind im weiteren Planungsprozess zu beachten.

10.

Dem Stellenwert der Flächen in einem Vorbehaltsgebiet mit guter Eignung für landschaftsbezogene Freizeit und Erholung ist Rechnung zu tragen. Daher soll bei der Projektrealisierung besonderer Wert auf die Einbindung des Plangebietes in die umgebende Landschaft gelegt werden.

Bitburg, 10. Mai 2023
Kreisverwaltung Bitburg-Prüm
Im Auftrag
Katharina Scheer