Am 23.07.1887 fand in Wallendorf eine Sitzung statt, in der es um die Neubesetzung der Hebammenstelle für den Hebammenbezirk Kruchten ging. Die Suche nach einer Nachfolgerin für die dienstunfähig geschriebene Hebamme des Bezirks stellte sich dabei als schwierig heraus, was auch anhand des zwei Seiten langen Eintrages im Beschlussbuch der Gemeinde Wallendorf deutlich wird.
Von vier angeschriebenen Privathebammen antworteten zwei gar nicht, eine lehnte ab und eine, aus Idenheim, stellte sehr hohe Ansprüche, bevor sie diese Stelle antreten wollte. Auf die öffentliche Ausschreibung der Stelle meldete sich nur eine Hebamme aus Völklingen, die jedoch nach der Mitteilung der jährlichen Durchschnittsgeburtenzahl ebenfalls nichts mehr von sich hören ließ.
Der Protokollant stellte fest, dass der Hintergrund für dieses geringe Interesse die Geburtenzahl des Bezirks Kruchten war, die sich zwischen 1863 und 1887 halbiert hatte. Aufgrund der damals üblichen Hausgeburten waren die Gemeinden des Bezirks Kruchten jedoch auf eine Hebamme angewiesen. Daher wurde beschlossen, das künftige Gehalt der Hebamme zu erhöhen, ihr freie Wohnung und Brandholzzuteilung zu gewähren sowie der Kandidatin die Ausbildungskosten zu erstatten. Das waren alles Punkte gewesen, die die Idenheimer Hebamme gefordert hatte (Archivsignatur B 8, 1420).