Vollzug des Wasserverbandsgesetzes
Der Wasser-, Boden- und Weideverband Niederweiler hat in seiner Versammlung am 28.12.2022 die Anpassung der bestehenden Satzung unter Aufnahme von Änderungen und Ergänzungen beschlossen.
Die Neufassung der Satzung des Wasser-, Boden- und Weideverbandes Niederweiler wurde am 28.03.2023 gemäß § 58 Abs. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz -WVG-) vom 12.02.1991 genehmigt.
Wir weisen darauf hin, dass die öffentliche Bekanntmachung der Satzung nach den §§ 58 Abs. 2 und § 67 Satz 2 WVG i. V. m. § 4 des Verkündungsgesetzes vom 03.12.1973 (GVBl.S. 375, BS 114-1) im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz am 24.04.2023 (Ausgabe 14, Seite 403 bis 407) erfolgt ist.
Außerdem kann die neue Satzung beim Verbandsvorsteher Herrn Klaus Moos, Hauptstraße 14, 54636 Niederweiler nach Vereinbarung oder auch auf der Internetseite des Kreises eingesehen werden.