Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.785.329 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.723.618 Euro |
| das Jahresergebnis auf | 61.711 Euro |
| 2. 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 410.000 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.837.500 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 11.086.000 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -6.248.500 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -5.838.500 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 Euro
verzinste Kredite auf — 6.248.500 Euro
zusammen auf — 6.248.500 Euro
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- nahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 6.900.000 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 3.360.000 Euro.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 4.000.000 Euro festgesetzt.
Für die Erhebung der nach der Straßenreinigungssatzung vorgesehenen Straßenreinigungsgebühren wird folgender Entgeltsatz für den Abrechnungszeitraum 01.01. bis 31.12.2022 festgesetzt:
pro m angrenzende zu räumende und zu bestreuende Straßenlänge 1,00 Euro.
Die von den Verbandsmitgliedern aufzubringende Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2023 wird auf 587.956,00 Euro festgesetzt und ist von den Mitgliedern mit dem auf sie entfallenden Anteil am 01.07.2023 an den Zweckverband zu entrichten.
Auf die einzelnen Verbandsmitglieder entfallen folgende Umlagebeträge:
| 1. Landkreis Bitburg-Prüm | (37 %) | 217.543,72 € |
| 2. Stadt Bitburg | (37 %) | 217.543,72 € |
| 3. Verbandsgemeinde Bitburg-Land | (24 %) | 141.109,44 € |
| 4. Ortsgemeinde Röhl | (1 %) | 5.879,56 € |
| 5. Ortsgemeinde Scharfbillig | (1 %) | 5.879,56 € |
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 2.980.690 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 3.029.425 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 3.029.425 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 50.000 Euro überschritten sind.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind mit Schreiben vom 19.04.2023 erteilt worden.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 05.06.2023 bis zum 19.06.2023 an allen Werktagen - außer samstags - von 08.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg, Maria-Kundenreich-Str. 7 (Zimmer 1.38), 54634 Bitburg, öffentlich aus.